Von Helmuth Fuchs
Richtigstellungen, Bitte um Fairness und die offene Frage nach Erfolgen
Bundesanwalt Valentin Roschacher trat in eigener Sache vor die Presse, und stellte die aus seiner Sicht zunehmend unkorrekte und tendenziöse Berichterstattung einiger Medien richtig (der volle Wortlaut seiner Rede findet sich nebenan). Die präzise Replik auf die in der Presse erhobenen Vorwürfe konnte eine Tatsache nicht entkräften: Der Bundesanwaltschaft fehlen (noch) die Erfolge. Diese seien jedoch zeitlich wegen der Komplexität der Fälle erst Ende dieses, Anfang nächsten Jahres möglich, bittet Roschacher um Geduld und Fairness in der Beurteilung.
Seine Ausführungen schloss Valentin Roschacher mit der nicht ungefährlichen Bitte: «Messen Sie unsere Worte an unseren Taten und messen Sie unsere Taten an unseren Worten.»
Konflikt Bundesanwalt versus Bundesrat Blocher
Laut Roschacher entbehren Berichte über Streit, Rivalitäten und Feindseligkeiten zwischen ihm und Bundesrat Christoph Blocher jeglicher Grundlage. Die einzige persönliche Spannung könne er bei der Bewertung der Maler Anker und Hodler ausmachen. Ebenso verwies er das Thema «Polizeigezänk im EJPD» ins Reich der Märchen.
Unterstellung und Aufsicht der Bundesanwaltschaft
Die durch die mehrfache Unterstellungs- und Aufsichtsregelung auftretenden Problemfelder seien bekannt und keineswegs neu, sondern würden in den zuständigen Organen dauernd thematisiert.
Zum parlamentarischen Vorstoss Hofmann könne er nichts sagen, da er im Gegensatz zu einigen Medien deren Wortlaut noch nicht kenne.
Effizienz der Effizienzvorlage
Hier sieht Roschacher eine vollständige Übereinstimmung mit den Medien bezüglich des zunehmenden Spardrucks. Allerdings sei auch das nicht neu, und die Strafverfolgungsbehörden müssten sich mit dem von Bundesrat und Parlament verordneten Marschhalt abfinden. Dabei würden Verfahren priorisiert und weniger Mittel würden auch zu weniger Strafverfolgung führen.
Den Vorwurf des ungenügend qualifizierten Personals lässt Roschacher nicht gelten. «Auf meine Mitarbeiter lasse ich grundsätzlich nichts kommen».
Zur Auslastung des neuen Bundesstrafgerichtes in Bellinzona merkt der Bundsanwalt an, dass sie zum Termin der operativen Inbetriebnahme nicht konsultiert worden seien. Es werde sich erst im Verlaufe des Jahres zeigen, ob die in Aussicht gestellte Fälle überwiesen werden können. Eine Aussage zum jetzigen Zeitpunkt sei verfrüht und tendenziös.