Bundesanwaltschaft darf Alstom-Unterlagen sichten

Die Bundesanwaltschaft (BA) führt gegen den ehemaligen leitenden Compliance Manager der Alstom-Gruppe sowie gegen Unbekannt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Korruption und Geldwäscherei. Die BA hegt den Verdacht, dass über Alstom Prom in verschiedenen Ländern Schmiergelder an Amtsträger oder Funktionäre bezahlt worden sind, um für Gesellschaften des französischen Industriekonzerns Aufträge zu ergattern. Dazu soll über fingierte Beraterverträge Geld aus Firmen der Alstom-Gruppe ausgeschleust worden sein.


Geld mit falschen Beraterverträgen ausgeschleust?
Im vergangenen August hatte die BA Hausdurchsuchungen vorgenommen, wobei Unterlagen bei der Alstom Prom AG in Baden (seit 1. Oktober Alstom Network Schweiz AG) beschlagnahmt wurden. Auf Ersuchen wurden bestimmte IT-Daten und Geschäftsakten versiegelt. Das Bundesstrafgericht hat das Entsiegelungsgesuch der BA nun gutgeheissen. Der Tatverdacht sei für die Durchsuchung der Unterlagen ausreichend. Laut dem Urteil liegt in zwei weiteren Projekten zu den drei bisher bekannten der Verdacht nahe, dass mit falschen Beraterverträgen Geld ausgeschleust worden sein könnte.


Keine Indizien für BA-Behauptung
Allerdings sei es bislang eine blosse Behauptung der BA, dass ein eigentliches Konstrukt mit mehreren Gesellschaften, Beteiligten und Konten geschaffen worden sei, um mittels Bestechung ausländischer Amtstäger für Alstom Aufträge hereinzuholen. Worauf sich dieser Verdacht stützen solle, sei unklar. Entsprechende Indizien seien den bisher eingereichten Akten nicht zu entnehmen. Künftige Zwangsmassnahmen im Rahmen des Strafverfahrens werde die BA auf weitergehende Verdachtsmomente stützen, oder dann ihre Ermittlungen auf die bisher bekannten Sachverhalte beschränken müssen.


In einer früheren Eingabe ans Bundesstrafgericht hatte die BA den Verdacht geäussert, dass ein grosser Teil der Beraterzahlungen von 500 Millionen Franken als verdächtig gelten müsse. Das Gericht in Bellinzona hatte bereits damals ein Fragezeichen hinter die Ausführungen der BA gemacht. (awp/mc/pg/16)

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