Die BA hatte ihre Untersuchungen im Fall Behring im Oktober 2004 eröffnet und ermittelte wegen gewerbsmässigem Betrug, Anlagebetrug, Veruntreuung und Geldwäscherei. Die Verdachtsmomente hätten sich im Verlauf der Ermittlungen verdichtet und der Tatverdacht erhärtet, schreibt die BA in einem Communiqué. Ursprünglich standen zwölf Personen im Visier der Behörde. Das Verfahren gegen eine Person, die kürzlich verstorben sei, werde eingestellt, schreibt die BA.
Schadenersatzansprüche in der Höhe von 300 Mio. Franken
Behring wird verdächtigt, Anleger mit hohen Zinsversprechen gelockt und um mehrere 100 Mio CHF betrogen zu haben. Nach Darstellung der BA etablierten die Beschuldigten ein Schneeballsystem. Es bestehe Verdacht, dass Gelder gezielt für die Verwendung in einem Umlageverfahren gesammelt und schliesslich unrechtmässig zur Aufrechterhaltung des mutmasslich betrügerischen Systems verwendet wurden, hatte die BA im Februar festgehalten. Das System brach im Oktober 2004 zusammen. Rund 1100 Personen machen Schadenersatzansprüche in Höhe von umgerechnet rund 300 Mio CHF geltend.
Nach Abschluss der Voruntersuchung geht das Dossier wieder an die BA, welche entscheidet, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Für ein allfälliges Urteil ist das Bundesstrafgericht zuständig.
Meldepflicht im Juni aufgehoben
Behring befindet sich gegen Zahlung einer Kaution und sowie einer Passsperre auf freiem Fuss. Vor Monatsfrist hatte die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts eine Beschwerde Behrings gegen seine Meldepflicht gutgeheissen, eine Reduktion der Kaution von einer Million Franken und die Rückgabe des Passes aber abgelehnt. (awp/mc/pg/21)