Das Urteil der Waadtländer Justiz gegen einen Limousinen-Chauffeur aus dem Jahre 2002 wegen qualifizierter Geldwäscherei wurde vom Bundesgericht bestätigt: Zwölf Monate Gefängnis bedingt.
3.3 Millionen Dollar hin- und hergefahren
Der Betroffene hatte sich ab 1980 im Rahmen seiner Tätigkeit als Limousinen-Chauffeur und Dolmetscher mit Mitgliedern des Medellín-Drogenkartells angefreundet. Er kam dabei in Kontakt mit weiteren kolumbianischen Drogenbaronen, für die er 1992 und 1993 verschiedene Finanztransaktionen ausführte.
Er hatte etwa auf seinen Namen zwei Schliessfächer bei Zürcher Banken gemietet. Weiter half er, 3,3 Millionen Dollar Bargeld nach Österreich und Andorra zu bringen und später wieder in die Schweiz zu transferieren.
Verurteilung wegen qualifizierter GeldwäschereiDie Waadtländer Justiz verurteilte den Chauffeur 2002 wegen qualifizierter Geldwäscherei zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass er bei der mehr als ein Jahr dauernden Transaktionen eine entscheidende Position inne gehabt habe.
(sda / hfu)