Bundesgericht verknurrt Sunrise zur Zahlung von Verfahrenskosten

Die vom Bundesgericht aus formellen Gründen zurückgewiesene Klage von TDC Switzerland (Sunrise) vom letzten November wurde in der Zwischenzeit zwar von der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) zugelassen, an die das Dossier zurückging.


Der Ausgang des Streits bleibt aber ungewiss, da ein neuer Rekurs von Swisscom hängig ist. Sunrise wird bis dahin nicht von den Verfahrenskosten befreit, wie das Bundesgericht entschied. Die ComCom hatte im Juni verfügt, dass die Swisscom ihre Interkonnektionspreise für andere Nutzer ihres Netzes um 30% senken muss, und zwar rückwirkend für die Jahre 2000 bis 2003. Die Swisscom rekurrierte gegen diesen Entscheid. Das Bundesgericht wird demnächst darüber befinden. (awp/mc/as)

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