Bundesrat begrüsst Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative

Die Vorlage der Kommission enthalte aber auch problematische Bestimmungen, die gestrichen werden sollten. Als nicht praktikabel erachtet der Bundesrat zum Beispiel die vorgeschlagene Sonderregelung für den Fall, dass sich die Generalversammlung weigert, die Gesamtvergütung für den Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung zu genehmigen.


Vergütungspolitik nicht allein der Selbstregulierung überlassen
Nach dem Vorschlag der Kommission würde der Verwaltungsrat in diesem Fall gleich viel erhalten wie im Vorjahr. Dies könnte dazu führen, dass der Verwaltungsrat mehr bekäme als er selbst beantragt habe, kritisiert der Bundesrat. Er beantragt auch die Streichung diverser anderer Bestimmungen. Der Bundesrat betont indes, dass er sich neue Regeln wünscht. Die Vergütungspolitik eines Unternehmens könne nicht allein der Selbstregulierung überlassen bleiben, hält er fest. Mit dem indirekten Gegenvorschlag würde die Vergütungspolitik im Rahmen einer Aktienrechtsrevision auf Gesetzesebene geregelt.


Aktienrechtsrevision durch Ständerat verwässert
Das Parlament beschäftigt sich seit längerem mit der Abzocker-Initiative und möglichen Alternativen. Die Aktienrechtsrevision, die der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte, verwässerte der Ständerat so stark, dass sie als indirekter Gegenvorschlag nicht mehr in Frage kam. In der Folge entschied sich der Nationalrat für einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsebene. Dieser nimmt einen Teil der Forderungen der Initiative auf, lässt aber den Unternehmen mehr Handlungsspielraum.


Frist zur Behandlung der Volksinitiative verlängert
Die Rechtskommission des Ständerates liess sich auf diese Vorlage aber nicht ein. Sie beschloss stattdessen, einen neuen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, in der Hoffnung, Initiant Thomas Minder so zum Rückzug des Volksbegehrens zu bewegen. Beide Räte zeigten sich mit diesem Vorgehen einverstanden und verlängerten die Frist zur Behandlung der Volksinitiative, was von Seiten der Linken und des Initianten als Verzögerungstaktik kritisiert wurde.

Neue Finma-Gebührenverordnung für Grossbanken verabschiedet
Die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse bezahlen künftig eine leicht höhere Aufsichtsabgabe als bisher. Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte Gebühren- und Abgabenverordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) verabschiedet. Ziel ist die Stärkung des Verursacherprinzips. Gemäss einer Mitteilung des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen (SIF), soll die FINMA-Aufsichtsabgabe besser auf die Banken, die Börsen und börsenähnlichen Einrichtungen verteilt werden.


Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip verletzt
Damit sollen Quersubventionierungen verhindert werden. Die Schlussabrechnung 2009 für die Aufsichtsabgabe hatte nämlich gezeigt, dass die seit Gründung der neuen Aufsichtsbehörde FINMA geltenden Gebühren- und Abgabenregeln «nicht durchwegs zu sachgerechten Ergebnissen» führten. Insbesondere verletzten die bisherigen Regeln das Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip.


Kosten künftig durch Grossbanken getragen
Wie das SIF schreibt, führen die neuen Regeln bei den Grossbanken zu einer «im Durchschnitt leicht erhöhten Aufsichtsabgabe». Denn die Kosten, welche sich aus der Komplexität der Grossbankenaufsicht ergäben, würden künftig vollständig durch die Grossbanken getragen. Ziel der Revision war auch ein tieferer Verwaltungsaufwand der FINMA. Dazu wurde die Bemessungsgrundlage der Aufsichtsabgabe angepasst. Neu wird die Abgabe gestützt auf die Rechnung für das Vorjahr erhoben.


Verteilung von Grund- und Zusatzabgabe neu geregelt
Betroffen von den neuen Regeln sind auch die Börsen und börsenähnlichen Einrichtungen. Hier wurde die Verteilung von Grund- und Zusatzabgabe neu geregelt. Die bisherige Regelung hatte dazu geführt, dass mittelgrosse Börsen eine Grundabgabe bezahlen mussten, welche mehr als das Zehnfache der Zusatzabgabe ausmachte. Dies ist gemäss Bundesgericht nicht verfassungskonform. Der Bund hat nun die Grundabgabe für grosse und kleine Börsen, börsenähnliche Einrichtungen sowie für Betreiber von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen stark differenziert.


Berechnungsgrundlagen für Zusatzabgabe nicht transparent genug
Mit dem neuen Modell war die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange nicht ganz zufrieden. Sie kritisierte in der Anhörung, dass sich ihre Grundgebühr um das Fünffache erhöht. Zudem seien die Berechnungsgrundlagen für die Zusatzabgabe nicht genug transparent. Die Neuerungen für den Bankensektor waren dagegen in der Anhörung auf allgemeine Zustimmung gestossen. Die Bankiervereinigung, die Vereinigung der Schweizerischen Privatbankiers und der Versicherungsverband unterstützten die Vorschläge vorbehaltlos. (awp/mc/ss/22)

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