Mit ihrem Entscheid folgte die Landesregierung der BVG- Kommission, die sich bereits im Juni mit 13 zu 6 Stimmen für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 2,5% ausgesprochen hatte.
Negative Anlageerträge im ersten Halbjahr
Aufgrund der aktuellen Daten sei eine Anhebung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt, hält der Bundesrat fest. Die positive Entwicklung der Aktienmärkte von 2005 werde nämlich durch die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr 2006 relativiert.
Mindestzinssatz muss vorsichtig festgelegt werden
Laut Bundesrat muss der Mindestzinssatz vorsichtig festgelegt werden, weil er von allen Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt mehrerer Jahre erreicht werden sollte. Selbstverständlich könnten die Pensionskassen bei guter finanzieller Lage auch eine Verzinsung über dem Mindestsatz gewähren.
Langfristiges Mittel der 7-jährigen Bundesobligationen als Grundlage
Beim Entscheid über den Mindestzinssatz stützt sich der Bundesrat jeweils insbesondere auf das langfristige Mittel der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieses liegt derzeit bei rund 2,7%. Berücksichtigt werden zudem die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen. Hier waren die Renditen im ersten Halbjahr 2006 ungenügend. Der Pictet BVG-Index 93 mit einem Aktienanteil von rund 25% wies eine Performance von minus 1,85% aus, nachdem 2005 ein Plus von 10,4% gemeldet worden war. Watson Wyatt geht von einer Performance der Pensionskassen von minus 0,3% im ersten Semester aus.
Gute Entwicklung des Vorjahres relativiert
Laut Bundesrat relativiert diese negative Entwicklung das gute Ergebnis des Vorjahres. Viele Vorsorgeeinrichtungen müssten eine jährliche Performance von über 4% erreichen, um nicht die Reserven antasten zu müssen. (awp/mc/ar)