Bundesrat beschliesst einheitlichen Mehrwertsteuersatz
Allerdings hebt sie aufgrund neuer Berechnungen den zuerst vorgeschlagenen Einheitssatz um 0,1 Prozentpunkte an. Hinzu kommt der Zuschlag für die Invalidenversicherung, so dass der Satz im Endeffekt 6,5% beträgt. Das sollte für Haushalte in bescheidenen Verhältnissen keine Mehrbelastung zur Folge haben. Mit der Reform steigt zwar die Steuerbelastung auf Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken. Auch in der Bildung, im Hotel- und im Gesundheitswesen soll der Steuersatz erhöht werden.
Gleichbehandlung aller Branchen sichergestellt
Konsumenten profitierten dafür in anderen Bereichen von Steuererleichterungen, schreibt das EFD, etwa im öffentlichen Verkehr. Sinken wird die Belastung auch beim Kauf von Elektrogeräten, Autos, Möbeln, Kleidern, Benzin, Heizöl und im Restaurant. Der neue Satz stellt die Gleichbehandlung aller Branchen sicher, schreibt der Bundesrat am Donnerstag in seiner Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST). So wird neu das Gesundheitswesen steuerpflichtig, maximal 30’000 Betriebe gesellen sich zu den bereits steuerpflichtigen rund 330’000 Unternehmen.
21 von heute 29 Steuerausnahmen fallen weg
Insgesamt könnten mit dem neuen Einheitssatz 285’000 Unternehmen künftig alle ihre Leistungen tiefer versteuern. Zudem behebt er komplexe Abgrenzungsprobleme zwischen Leistungen zum Normal- und zum reduzierten Satz. Der reduzierte Satz erwies sich als verteilungspolitisch nicht sinnvoll. 21 von heute 29 Steuerausnahmen sollen wegfallen. So unterliegt heute etwa ein Aerobic-Kurs der Mehrwertsteuer, ein Skikurs aber nicht.
Ausnahmeregelungen
Ausnahmen bleiben lediglich dort bestehen, wo der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht oder die korrekte Bemessung technisch nicht machbar ist. Ausnahmen gibt es weiterhin für die Finanz- und Versicherungsbranche, Wetten, Lotterien und andere Glücksspiele, Immobilienwirtschaft, Landwirtschaft und Leistungen im Gemeinwesen. Nicht MWST-pflichtig sind ehrenamtlich geführte Vereine und gemeinnützige Institutionen, solange sie nicht mehr als 300’000 CHF im Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielen.
«Taxe occulte» sinkt um 2,4 Mrd Franken jährlich
Durch die Reform sinken die administrativen Kosten für die Wirtschaft um 11%. Namentlich die Schattensteuer – die taxe occulte – wegen nicht abzugsfähigen Vorsteuern sinkt um 2,4 Mrd CHF im Jahr. Je einfacher die Mehrwertsteuer, desto günstiger ist sie für die Volkswirtschaft. Das EFD geht von einem vereinfachungsbedingten BIP-Wachstum von 0,3 bis 0,8% aus. Die Haushaltseinkommen dürften mit einem Zusatzwachstum von 0,1 bis 0,7% profitieren.
Keine Auswirkungen auf Steuereinnahmen
Auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden sollte der neue Einheitssatz keine Auswirkungen haben, rechnet der Bundesrat vor. Da aus den bereits verabschiedeten ersten Teil der Reform aber 515 Mio CHF Mindereinnahmen resultieren, nimmt die öffentliche Hand insgesamt weniger ein. Die Kantone werden durch die Reform mit 267 Mio CHF für zusätzlichen Verbilligungen für die Krankenkassenprämien belastet, sparen andererseits aber 155 Mio bei den öffentlichen Beschaffungen ein. Die Entlastung für die Gemeinden beziffert das EFD auf 145 Mio CHF. (awp/mc/ps/09)