Die Vereinbarung regelt die Fortsetzung der Zusammenarbeit der USA und der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung und -finanzierung. Das Abkommen ermöglicht es den Staaten, Ermittlungen gemeinsam zu führen. Bedingung dafür ist, dass in beiden Ländern ein von einem Staatsanwalt geführtes Strafverfahren eröffnet worden ist.
Zusammenarbeit in klaren Bahnen geregelt
«Dieses Abkommen macht uns sicherer und stärker», sagte Gonzales bei der Unterzeichnungsfeier. Laut Blocher dient das Abkommen auch der Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung. «In heiklen und emotionsgeladenen Terrorismusfällen muss die Zusammenarbeit in klaren Bahnen geregelt werden», sagte Blocher vor Medienvertretern in Washington.
Erstes Abkommen stiess auf Kritik
Ein erstes Abkommen zur gerichtspolizeilichen Zusammenarbeit wurde als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 erarbeitet. Es stiess in den Schweizer Medien auf Kritik, weil der Inhalt des Dokumentes geheim blieb und die Zusammenarbeit einiger US-Beamten mit den Schweizern laut Medienberichten mangelhaft war. Man habe aus den Erfahrungen mit dem ersten Abkommen gelernt, sagte Blocher. Das neue Abkommen ist wesentlich klarer und konziser und nimmt nicht nur das schwer fassbare Terrornetzwerk El Kaida ins Visier.
Inhalt wird der Öffentlichkeit bekannt
Der Vertrag muss nun vom Parlament genehmigt werden, womit der Inhalt der Öffentlichkeit bekannt wird. Die Vorlage werde wohl bei einer Minderheit auf Kritik stossen, von der Mehrheit aber begrüsst werden, prophezeite der Justizminister. Sie tritt voraussichtlich im Sommer 2007 in Kraft.
Schweizer Regeln sollen eingehalten werden
Das forsche und manchmal respektlose Auftreten von US-Ermittlern im Rahmen des ersten Abkommens war in den Schweizer Medien ebenfalls kritisiert worden. Blocher gab sich aber überzeugt, dass die US-Ermittler die Schweizer Regeln nun einhalten werden. «Wenn die Amerikaner richtig geführt werden, halten sie sich auch an die Schweizer Gesetze», sagte der Justizminister. Dass die Schweiz nun von US-Agenten infiltriert wird, befürchtet Blocher nicht. Die amerikanischen Verbindungsleute kämen rechtmässig in die Schweiz und arbeiteten als Verbindungsleute für übliche Rechtshilfefälle, sagte Blocher.
Illegale Handlungen möglich
Der interimistische Bundesanwalt Michel-André Fels sagte, illegale Handlungen auf Schweizer Gebiet, beispielsweise Zeugeneinvernahmen, seien möglich. Das geschehe zum Teil aber, weil die US-Ermittler nicht wüssten, dass dies in der Schweiz im Unterschied zu anderen Ländern verboten sei. Illegale Handlungen «egal von welcher Seite» würden in der Schweiz aber untersucht und bestraft, sagte Fels. Während die Schweiz im Zweiten Weltkrieg fast schon als Spionagezentrum habe gelten müssen, habe das Justizdepartment jetzt keine Hinweise, dass solche Fälle in der Schweiz oft geschähen, ergänzte Blocher.
Umstrittene CIA- Flüge über Schweizer Gebiet
Bei seinem Treffen mit Gonzales seien auch die umstrittenen CIA- Flüge über Schweizer Gebiet zur Sprache gekommen, sagte Blocher. Gonzales habe ihm aber keine neuen Informationen geben können.
Erfassung von Finanzflüssen
Auch die Affäre um das System zur Erfassung von Finanzflüssen, Swift, besprachen Blocher und Gonzales kurz. Gonzales habe ihm bestätigt, dass die Überwachung einzig zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werde. «Wir haben keine Hinweise, dass die Daten für etwas anderes benutzt werden – dass können sich die USA nicht leisten.» Im Gegenzug entkräftete Blocher den Verdacht der USA, in der Schweiz würden Terrorgelder gelagert. «Keine Schweizer Bank will solches Geld,» sagte Blocher. (awp/mc/ab)