Die Initiative von Konsumenten-, Umwelt- und Bauernkreisen für ein fünfjähriges Gentech-Moratorium bei Pflanzen und Tieren gäbe bei einer Annahme ein wissenschafts- und wirtschaftsfeindliches Signal, sagte Deiss. «Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Gentech- Gesetz genügt, das Moratorium ist überflüssig.»
Strenges Prüfungsverfahren
Die heutige Regelung setze auf einen streng kontrollierten Umgang mit Gentechnologie statt auf Verbote. Das Gesetz verbiete das Halten gentechnisch veränderter Tiere in der Landwirtschaft zeitlich unbeschränkt, nicht nur für fünf Jahre wie die Initiative. Für gentechnisch veränderte Pflanzen schreibe das Gentechgesetz ein strenges Prüfverfahren vor, das mindestens fünf Jahre dauere und damit ebenso lange wie das Moratorium. Es stelle durch eine vorgeschriebene Deklaration sicher, dass die Konsumenten wählen könnten, ob sie gentechnisch veränderte Produkte kaufen wollen.
Verbote «grundsätzlich falsch»
Auch die gentechnikfreie Landwirtschaft und die natürliche Vielfalt würden durch das Gesetz ausdrücklich geschützt, sagte Deiss weiter. Die heutige Regelung setze damit auf einen streng kontrollierten Umgang mit Gentechnologie statt auf Verbote. Ein Moratorium würde die unternehmerische Freiheit der Bauern und die Wahlfreiheit der Konsumenten beschneiden. Der Bundesrat halte – wie das Parlament – Verbote von sich entwickelnden Technologien grundsätzlich für falsch.
Gefahr, ins Mittelfeld abzurutschen
«Wenn wir unseren Lebensstandard halten wollen, müssen wir bei den neuen, wertschöpfenden Technologien dabei sein, sonst sind wir in Gefahr, ins Mittelfeld abzurutschen», erklärte Deiss. Man müsse neue Technologien prüfen und nicht zum vorneherein ablehnen, die Schweiz habe in der Gentech hochqualifizierte Wissenschafter.
Revision des Arbeitsgesetzes
Zustimmen müsse man hingegen der Revision des Arbeitsgesetzes für offene Geschäfte an den 25 grösseren Bahnhöfen und dem halben Dutzend Flughäfen mit Linienflügen an Sonntagen. Mit der Revision werden die Regelungen, wie sie schon heute in grösseren Bahnhöfen und Flughäfen praktiziert werden, ins Arbeitsgesetz übernommen. «Das Einkaufen in solchen Zentren entspricht einem Bedürfnis in der Bevölkerung», sagte Deiss. Würde die Vorlage abgelehnt, müsste das seco den 120 bis 150 Geschäften, die heute an Sonntagen offen sind, die Bewilligung entziehen. Betroffen wären davon rund 2’000 Arbeitsplätze.
Neue Arbeitsplätze
Eine Erweiterung der Sonntagsarbeit schaffe neue Arbeitsplätze und eröffne willkommene Verdienstmöglichkeiten auch im Bereich der Teilzeitarbeit. Die Änderung betreffe im übrigen «kaum ein halbes Prozent» der heute 360’000 Sonntags-Arbeitsplätze. Gewährleistet sei auch der Arbeitnehmerschutz.
Verkehrspolitische Dimension
Die Vorlage habe auch eine verkehrspolitische Dimension: Der öffentliche Verkehr werde dadurch gefördert, er werde attraktiver gestaltet und besser finanziert. Das Referendum der Gewerkschaften gegen die Revision des Arbeitsgesetzes sei also abzulehnen. (awp/mc/gh)