Das Einlenken des Bundesrates ist an Bedingungen geknüpft: Die GPK müssen schriftlich grantierten, dass sie alles unternehmen, um die Geheimhaltung der Unterlagen sicherzustellen. Die Akten müssen im Tresor des GPK-Sekretariats aufbewahrt werden. Einsicht haben nur der Präsident und der Vizepräsident der Arbeitsgruppe sowie zwei Mitarbeitende des GPK-Sekretariats. Auch dürfen keine Kopien angefertigt werden. Die GPK-Mitglieder erhalten vom Sekretariat Zusammenfassungen. Damit möchte der Bundesrat verhindern, dass die Papiere in die Hände von Medien gelangen. Ein ähnliches Vorgehen war im Fall des ehemaligen Armeechefs Roland Nef gewählt worden.
Kompromissvorschlag angenommen
Der Bundesrat geht mit der Aushändigung der Dokumente unter strengen Auflagen auf einen Kompromissvorschlag ein, den ihm die GPK-Arbeitsgruppe am Montag unterbreitet hatte. Zuvor hatte er der Gruppe nur Einsicht gewähren wollen, die Herausgabe der Akten aber verweigert. Die GPK hatten in der Folge damit gedroht, sich für die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommissionn (PUK) auszusprechen. Eine PUK hat mehr Informationsrechte als die GPK. Der Bundesrat betont seinerseits, dass er die Dokumente freiwillig herausgebe. Das Parlamentsgesetz verpflichte ihn nicht dazu, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien.
GPK gegen Einsetzung einer PUK
Die GPK-Arbeitsgruppe, die das Gesetz anders interpretiert, hatte den Bundesrat am Montag für sein Zögern kritisiert. Der Streit um die Herausgabe der Dokumente habe die Untersuchung verzögert, sagte Maria Roth-Bernasconi (SP/GE), die Präsidentin der nationalrätlichen GPK. Die Gruppe machte aber auch deutlich, dass sie sich gegen die Einsetzung einer PUK stellt, wenn der Bundesrat kooperiert. Eine PUK müsste nochmals von vorne beginnen, und dies wäre unsinnig, sagte Hans Hess (FDP/OW), der Vizepräsident der Arbeitsgruppe.
Viele Politikerinnen und Politiker fordern allerdings unabhängig von der Kooperation des Bundesrates mit der GPK eine PUK. Jüngst hat auch die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates sich dafür ausgesprochen.
26 Anhörungen der GPK
Die Untersuchung der GPK läuft seit Frühjahr 2009. Bisher hat die Arbeitsgruppe, die sich aus je sechs Mitgliedern des Ständerates und des Nationalrates zusammensetzt, 26 Anhörungen durchgeführt. Vertreter der UBS wurden bisher nicht angehört. Bei der Untersuchung geht es nicht nur um die Herausgabe der UBS-Kundendaten an die USA, sondern auch um andere Entscheide der Behörden rund um die Finanzkrise und die Banken. Der Bericht soll Ende Mai oder anfangs Juni erscheinen. (awp/mc/pg/21)