Bundesrat erhöht Höchstdauer für Kurzarbeit auf 24 Monate

Dies teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit. Seit Anfang April letzten Jahres müssen Firmen, die kurz arbeiten lassen, nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich drei Karenztage übernehmen.


Überbrückung in schwierigen Phasen
Mit diesen Massnahmen will die Eidgenossenschaft Firmen unterstützen, die wegen der Rezession unter Auftragsmangel leiden. Dank der Kurzarbeitsentschädigung können diese Unternehmen die schwierigen Phasen überbrücken, ohne Personal zu entlassen. Beginnt der Aufschwung dann zu greifen, steht der Firma weiterhin ihr ausgebildetes Personal zur Verfügung.


20’000 Stellen konnten erhalten werden
Wegen der durch die Finanzkrise ausgelösten Rezession hat der Bund bereits letzten Frühling die Kurzarbeits-Höchstdauer von 12 auf 18 Monate erhöht. Mit Erfolg wie Ende Februar das SECO berichtete: Rund 20’000 Stellen konnten erhalten werden. Die Arbeitslosenquote ist deshalb letztes Jahr 0,5% weniger stark angestiegen.


Die neuste Erhöhung der Kurzarbeits-Bezugsdauer hatte der Bundesrat im Rahmen des dritten Konjunkturpakets vorgeschlagen. Das Parlament stimmte ohne grosse Überzeugung zu, und erlaubte der Regierung, bei Bedarf die Frist von 18 auf 24 Monaten zu erhöhen.


Erhöhung der Anzahl Taggelder für die Region Moutier
Weiter hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in der Region Moutier die maximale Anzahl Taggelder von 400 auf 520 Tage für die Zeitspanne vom 1. April bis zum 30. September 2010 zu erhöhen. Die Erhöhung kommt arbeitslosen Personen über 30 Jahren zu Gute, weil diese ein grösseres Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko aufweisen. Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) kann der Bundesrat die Höchstzahl der Taggelder während höchstens sechs Monaten um 120 erhöhen, wenn die Arbeitslosigkeit eines Kantons oder eines wesentlichen Teilgebietes desselben die nationale Arbeitslosenquote deutlich übersteigt und während der Referenzperiode durchschnittlich mindestens 5 % erreicht hat. Die betreffenden Kantone beteiligen sich mit 20 % an den Kosten.  (awp/EVD/mc/pg/17)

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