Bundesrat: Frühpensionierung neu erst ab 58 Jahren möglich
Ursprünglich wollte Sozialminister Pascal Couchepin das Mindestalter für die Frühpensionierung auf 60 Jahre anheben. In der Vernehmlassung stiess dies aber auf derart starken Widerstand, dass der Bundesrat zurückbuchstabieren musste.
Verordungsänderung
Mit der Verordungsänderung will der Bundesrat den Bereich einschränken, der noch zur steuerlich privilegierten Vorsorge gehört. Von der Frühpensionierung profitieren vorab Gutverdienende, die sich die hohen steuerfreien Einkaufssummen leisten können.
Bei betrieblichen Restrukturierungen möglich
Die Auszahlung von Altersleistungen vor dem 58. Altersjahr soll bei betrieblichen Restrukturierungen möglich bleiben. Das Gleiche gilt für Berufe, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nur bis zu einem bestimmten Alter ausgeübt werden dürfen. (awp/mc/gh)