Bundesrat für mehr Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten

Der Bundesrat hat am Freitag eine Botschaft und einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den EU-Rahmenbeschluss zum Datenschutz umsetzt, soweit die schweizerische Gesetzgebung dessen Anforderungen nicht bereits erfüllt. Der Bundesrat trägt damit insbesondere der Empfehlung der Schengener-Evaluationsexperten betreffend die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten Rechnung. Um die Legitimität des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu erhöhen, muss dessen Wahl durch den Bundesrat künftig noch durch das Parlament genehmigt werden.


Für vier Jahre gewählt
Der EDÖB wird für vier Jahre gewählt; danach wird die Amtsdauer jeweils stillschweigend um vier weitere Jahre verlängert. Der Bundesrat kann nur aus sachlich hinreichenden Gründen eine Nichtwiederwahl verfügen; eine Amtsenthebung ist nur möglich, wenn der Datenschutzbeauftragte seine Amtspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat oder nicht mehr fähig ist, sein Amt weiter auszuüben. Diese restriktiven Voraussetzungen sowie die Möglichkeit, solche Entscheide beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten, gewährleisten die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten.


Weitere Änderungen
Eine weitere Änderung des Datenschutzgesetzes betrifft die Pflicht der Bundesorgane, betroffene Personen über jede Beschaffung von Daten zu informieren und Personendaten aufzubewahren, wenn deren Vernichtung die Interessen der betroffenen Person beeinträchtigen würde. Ausserdem werden im Strafgesetzbuch und im Schengener Informationsaustausch-Gesetz die Voraussetzungen festgelegt, unter denen die von einem Schengen-Staat erhaltenen Daten weitergeleitet werden dürfen, sei es an einen Drittstaat, eine internationale Einrichtung oder an eine natürliche oder juristische Person. (awp/mc/pg/23)

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