Damit müsste der Bund weiterhin gewichtige unternehmerische Risiken tragen, schreibt der Bundesrat in der am Mittwoch ans Parlament überwiesenen Botschaft. Auch könnte die Swisscom keine vollständige Eigenständigkeit gewinnen. Diese brauche sie aber, um im dynamischen Telekommunikationsmarkt bestehen zu können.
Grundversorgung gesichert
Die Grundversorgung ist laut Bundesrat auch nach einem Verkauf der Bundesbeteiligung von 62,45% gewährleistet. Er hält fest, dass der Bund notfalls über griffige Instrumente verfüge, um die Grundversorgungspflicht duchzusetzen.
Keine Volksaktie
Schon vorher fallen gelassen hatte der Bundesrat die Idee, der umstrittenen Privatisierung mit einer verbilligten Volksaktie zum Durchbruch zu verhelfen. Das eher ungewöhnliche Vorgehen hatte in der Vernehmlassung allzu ungnädige Aufnahme gefunden.
Eilverfahren
Das Parlament will die Vorlage nun im Eilverfahren unter Dach bringen. Bereits am Montag beugt sich die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen über den Entwurf. Der Nationalrat berät die Swisscom-Privatisierung in einer Sondersession im Mai, der Ständerat im Juni.
Referendum so gut wie sicher
Im Parlament dürfte die Vorlage keinen einfachen Stand haben. Vorbehaltlos für eine Privatisierung ausgesprochen haben sich nur die SVP und die FDP. Das letzte Wort dürfte aber ohnehin das Volk haben, steht ein linkes Referendum doch so gut wie fest. Eine Abstimmung darüber würde voraussichtlich am 11. März 2007 stattfinden. (awp/mc/pg)