Bundesrat genehmigt Swissgrid-Statuten unter Vorbehalt

Gemäss dem neuen Stromversorgungsgesetz hat die swissgrid die Aufgabe, für einen diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Stromübertragungsnetzes zu sorgen. Verschiedene Bestimmungen der Statuten der swissgrid wurden vom UVEK beanstandet und zur Überarbeitung zurückgewiesen. Zudem kritisierten die parlamentarischen Energiekommissionen die fehlende Unabhängigkeit des Verwaltungsrates. Die Wettbewerbskommission (WEKO) forderte ihrerseits die Unabhängigkeit der Ausschüsse und Fachkommissionen der Gesellschaft.


Arbeitsgruppe zur Lösungssuche eingesetzt
In der Folge überarbeitete die swissgrid ihre Statuten, die am 4. Dezember vom Verwaltungsrat an einer ausserordentlichen Generalversammlung verabschiedet wurden. Diese Neufassung der Statuten hat der Bundesrat nun unter dem Vorbehalt der Mehrheitsbeteiligung von Kantonen und Gemeinden genehmigt. Gemäss Gesetz müssen das Kapital der swissgrid und die damit verbundenen Stimmrechte direkt oder indirekt mehrheitlich im Besitz der Kantone und Gemeinden sein. Eine Lösung für die Umsetzung dieser Vorgabe steht noch aus. Das UVEK setzt eine Arbeitsgruppe ein, um bis Mitte 2009 eine Lösung zu finden.


swissgrid lanciert Gremium für Systemsicherheit
Swissgrid will ab dem neuen Jahr die europäische Zusammenarbeit für die Systemsicherheit fördern, wie die Netzgesellschaft am Montag mitteilte. Gemeinsam mit elf weiteren Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) lanciert sie 2009 ein Sicherheitsgremium und eine IT-Plattform für den Datenaustausch und Sicherheitsberechnungen.


Angebot zur Zusammenarbeit
Mit der so genannten «TSO System Security Cooperation» wollen die Betreiber die «wachsenden betrieblichen Erfordernisse» besser bewältigen. Auch anderen ÜNB steht die Zusammenarbeit offen, heisst es weiter. Der ungarische Betreiber Mavir habe sein Interesse bereits bekundet, der «TSO System Security Cooperation» Anfang 2009 beizutreten. (awp/mc/ps/13)

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