Der Bundesrat gehe davon aus, dass ehemalige Kolleginnen und Kollegen Mandate mit der «gebotenen Sorgfalt» auswählten, führte Casanova in der Fragestunde aus. Es komme darauf an, ob ein gewähltes Unternehmen während der Amtszeit mit Blick auf eine spätere Mitarbeit bevorzugt worden sei. Das sei nicht der Fall.
Bundesrat will weder Verbot noch Moratorium
Dass zurückgetretene Bundesrätinnen und Bundesräte eine Tätigkeit aufnehmen, in denen sie während der Amtszeit Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben, sei naheliegend, sagte Casanova. Ein Moratorium zwischen dem Rücktritt eines Bundesrates und der Annahme von Mandaten in der Privatwirtschaft halte der Bundesrat derzeit nicht für nötig, sagte Casanova. Und ein Verbot, nach dem Regieren in die Privatwirtschaft zu wechseln, könnte Jüngere davon abhalten, sich als Bundesräte zur Verfügung zu stellen.
Kürzung des Ruhegehalts möglich
Ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte dürfen unmittelbar nach der Niederlegung ihres Amtes Tätigkeiten in der Privatwirtschaft aufnehmen. Ihr Ruhegehalt wird entsprechend gekürzt, wenn es zusammen mit dem neuen Einkommen den Bundesratslohn von derzeit ungefähr 430’000 CHF übersteigt. Leuenberger soll im April in den Implenia-Verwaltungsrat gewählt werden. Implenia ist unter anderem am Bau des Gotthard-Tunnels beteiligt. Er habe als Bundesrat nie direkt mit dem Unternehmen zu tun gehabt, betonte Leuenberger im November gegenüber «Radio 24». Bei Implenia würde er ungefähr 100’000 CHF pro Jahr verdienen. (awp/mc/ps/23)