Aus Sicht der Regierung genügt die steuerliche Wohneigentumsförderung im Rahmen der Vorbezüge aus den Säulen 2 und 3a. Steuerlich privilegierte Spareinlagen hätten eine bescheidene Wirkung. Sie würden nur einem kleinen Teil von sogenannten «Schwellenhaushalten» (mit einem Bruttoeinkommen von 60 000 bis 100 000 Franken) helfen, selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben. Auch das Gleichbehandlungsgebot spricht laut Bundesrat gegen das Bausparen.
Zwei Volksbegehren
Zum Bausparen sind zwei Volksbegehren eingereicht worden. Die Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» des Hauseigentümerverbandes will allen Steuerpflichtigen ermöglichen, für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum während maximal zehn Jahren bis zu 10 000 Franken vom steuerbaren Einkommen in Bund und Kantonen abziehen zu können. Die Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens will das das im Kanton Basel-Landschaft praktizierte und mittlerweile vom Steuerharmonisierungsgesetz nicht mehr zugelassene Bausparmodell auf nationaler Ebene einführen. Hauseigentümer sollen zudem mit Blick auf energiesparende Sanierungsmassnahmen zu günstigen steuerlichen Bedingungen Kapital sparen können.
Nein zum Steuerpaket 2004
Mit dem Nein zum Steuerpaket im Mai 2004 hatte der Souverän auch das steuerprivilegierte Bausparen abgelehnt. Seither scheiterten im Parlament mehrere parlamentarische Initiativen. (awp/mc/pg/29)