In seiner am Freitag publizierten Stellungnahme zur Motion hält der Bundesrat fest, in der geltenden Rechtsordnung der Schweiz werde Steuerhinterziehung keineswegs verharmlost. Diese sei mit empfindlich hohen Bussen bedroht.
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug
Erst kürzlich habe sich eine Expertenkommission eingehend mit dem Steuerstrafrecht auseinandergesetzt, schreibt der Bundesrat. Sie sei dabei zum Schluss gekommen, dass an der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug festzuhalten sei.
Schweizerische Rechtsordnung
Es entspreche der bewährten schweizerischen Rechtsordnung, dass internationale Rechtshilfe und somit die Öffnung des Bankgeheimnisses grundsätzlich nur bei Steuerbetrug gewährt werde, schreibt der Bundesrat. Das sei auch in den vom Volk sanktionierten bilateralen Abkommen mit der EU so festgehalten. (awp/mc/gh)