Bundesrat: Lösung für «too big to fail»-Problem steht

Dies schreibt der «Tages-Anzeiger» (TA) vom 21.04. Gemäss TA soll das Bankengesetzt geändert werden. Neu soll die Schweizerische Nationalbank (SNB) bestimmen können, ab wann eine Bank systemrelevant ist. Für systemrelevante Banken seien deutlich höhere Eigenmittelvorschriften vorgesehen als bisher. Neu sei auch, dass die Grossbanken als systemrelevant eingestuft und deshalb schärfer überwacht werden sollen. Auch werde die Arbeitsgruppe aufzeigen, wie Grossbanken künftig im Notfall aufgeteilt werden könnten und wie man nicht systemrelevante Teile in Konkurs gehen lassen könne, so der TA weiter.


Niederlage für SNB
Zudem soll eine Kategorie von Wandelanleihen geschaffen werden, die bei Unterschreitung von bestimmten Schwellenwerten automatisch in Aktienkapital umgewandelt werden kann. Eine solche Lösung hätte im Falle der UBS eine Staatsbeteiligung in der Höhe von 6 Mrd CHF verhindert, heisst es weiter. Die SNB habe beim Kompromissvorschlag im Bereich der Aufsicht eine Niederlage hinnehmen müssen, so der TA weiter. Die Aufsicht verbleibe vollständig bei der Finanzmarktaufsicht. Unter die neuen Bestimmungen würden zudem nur Grossbanken fallen, und nicht wie ursprünglich geplant auch grosse Versicherungen, heisst es weiter. (awp/mc/ps/10)

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