Bundesrat möchte eine klimaneutrale Schweiz

Dem Bundesrat schwebt die Idee einer klimaneutralen Schweiz vor. In einer Vernehmlassung im Sommer zu einer Revision des CO2-Gesetzes will der Bundesrat ausloten, wie das Reduktionsziel erreicht werden kann. Für die Zeit bis 2012 soll der «Klimarappen», die Abgabe auf Benzin- und Dieselölimporten von 1,5 Rappen pro Liter, neu geregelt werden.


20% weniger Treibhausgas
Umwelt- und Energieminister Moritz Leuenberger hat am Donnerstag vor den Bundeshausmedien die vom Bundesrat verabschiedeten energiepolitischen Aktionspläne präsentiert. Sein Departement UVEK wird mit der Stiftung Klimarappen über weitere Möglichkeiten zur CO2-Reduktion verhandeln. Der Bundesrat strebt an, den Ausstoss von Treibhausgasen gemessen am Stand von 1990 bis 2020 um mindestens 20% und bis 2050 um 50% zu senken. Das bedeutet im Schnitt eine jährliche Reduktion um 1,5%. Der Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland könnte dabei mithelfen.


Revision des CO2-Gesetzes
Um dieses Ziel zu erreichen, wird das UVEK eine Revision des CO2-Gesetzes ausarbeiten. In der Vernehmlassung werden verschiedene Instrumente zur Diskussion gestellt: eine reine Lenkungsabgabe oder eine Abgabe mit Teilzweckbindung, womit ein Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden finanziert werden könnte. In der Energiepolitik will der Bundesrat den Verbrauch von fossilen Energien um 20% senken, den Anteil an erneuerbaren Energien um 50 Prozent steigern und den Anstieg des Stromverbrauchs auf maximal 5% begrenzen. Er hat am Mittwoch die definitiven Aktionspläne des UVEK verabschiedet.


Bonus-Malus-System bei Autobesteuerung
Das Massnahmenpaket kombiniert Anreizmassnahmen wie ein Bonus-Malus-System bei der Autobesteuerung und direkte Fördermassnahmen zur Sanierung von Gebäuden mit Vorschriften und Minimalstandards für den Energieverbrauch. So sollen beispielsweise Glühbirnen ab 2012 verboten werden. Der Aktionsplan zur Steigerung der Energieeffizienz umfasst 15 Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Mobilität, Geräte, Aus- und Weiterbildung, Forschung und Technologietransfer. Das UVEK wird bis Ende Jahr die dafür notwendigen Anpassungen des Energiegesetzes und der Energieverordnung vorbereiten.


Förderung erneuerbarer Energien
Sieben Massnahmen sind zur Förderung der erneuerbaren Energien vorgesehen. Dabei geht es um die Wärmeproduktion für Gebäude, um die Produktion von Energie aus Biomasse sowie um die Förderung der Wasserkraft. Die nötigen Änderungen des Energiegesetzes und des Gewässerschutzgesetzes sind in Arbeit. Der Bundesrat hatte vor einem Jahr den Wegweiser für eine neue Energie- und Klimapolitik gestellt. Seine Strategie stützt sich auf vier Säulen: Energieeffizienz und Förderung der erneuerbaren Energien haben Priorität. Dazu kommen die Kernenergie und allenfalls als Übergangslösung Gaskraftwerke. (awp/mc/ps)

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