Bei den Ergänzungsleistungen erhöht sich der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 18’720 auf 19’050 CHF pro Jahr für Alleinstehende, von 28’080 auf 28’575 CHF für Ehepaare und von 9’780 auf 9’945 CHF für Waisen.
Mindestbeiträge angehoben
Gleichzeitig werden die Mindestbeiträge für AHV, IV und EO angehoben. Sie steigen von 460 auf 475 CHF pro Jahr. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 892 auf 904 CHF. Die Beiträge der Nichterwerbstätigen werden auf dem Vermögen und dem Renteneinkommen berechnet. Neu werden dabei auch die Renten der AHV berücksichtigt, die IV-Renten hingegen weiterhin nicht. Wer Ergänzungsleistungen erhält und nicht erwerbstätig ist, bezahlt in Zukunft generell nur noch den Mindestbeitrag, wie das EDI schreibt.
Mehrkosten von 765 Mio Franken
Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 765 Mio CHF, davon 650 Mio bei der AHV und 115 Mio bei der IV. Davon gehen 170 Mio zu Lasten des Bundes. Die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge werden ebenfalls angepasst. Erhöht werden der Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6’682 CHF (heute 6’566) für Personen, die eine 2. Säule haben. Für Personen ohne 2. Säule beträgt er neu 33’408 CHF (heute 32’832).
11. AHV-Revision auf wackligen Füssen
Gemäss dem geltenden Gesetz werden die Renten alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Künftig soll der Teuerungsausgleich an die finanzielle Gesundheit der AHV geknüpft werden. Dies haben National- und Ständerat im Rahmen der 11. AHV-Revision beschlossen, die sie in der laufenden Herbstsession zu Ende beraten haben. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch gross, dass die Vorlage kommenden Freitag in den Schlussabstimmungen versenkt wird. Die SVP-Fraktion hat diese Woche angekündigt, die Revision abzulehnen. Weil auch die Linke dagegen stimmen will, zeichnet sich damit ein Nein ab. (awp/mc/ps/16)