Bundesrat regelt Slotvergabe für Flughäfen Zürich und Genf neu

Ursprünglich erledigte die Swissair und später die Swiss in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Zürich die Slotkoordination. Mit dem bilateralen Abkommen Schweiz-EU von 2002 wurde auch die EU- Verordnung für die Zuweisung von Slots auf Flughäfen für die Schweiz gültig.


EU Verordnung betrifft Zürich und Genf
Die EU Verordnung schreibt vor, dass eine natürliche oder juristische Person als Koordinator für jene Flughäfen amtet, für welche eine Slotkoordination wegen Kapazitätsengpässen nötig ist. In der Schweiz betrifft dies die Flughäfen Zürich und Genf.


Koordinator muss nach Richtlinien Slots zuteilen
Der Koordinator hat die Slots entsprechend der EU-Verordnung sowie nach den Vorgaben der von der International Air Transport Association (IATA) erarbeiteten Richtlinien zuzuteilen. Er hat seine Aufgabe unabhängig, transparent und nicht diskriminierend zu erfüllen.


Ziel mit der Gründung des Vereins Slot Coordination Switzerland erreichen
Dieses Ziel wurde mit der Gründung des Vereins Slot Coordination Switzerland (SCS) erreicht. Ihm gehören neben den Flughäfen von Zürich und Genf auch die Fluggesellschaften Swiss und Easyjet sowie die Chartergesellschaften Belair und Edelweiss an. Die Vereinsmitglieder haben keinen Einfluss auf die Vergabe der Slots.
Der Verein hat am 1. April 2004 seine Tätigkeit als unabhängige und nicht Gewinn orientierte Organisation aufgenommen. Er untersteht der Aufsicht des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) und finanziert sich aus Beiträgen der beiden Flughäfen und der Schweizer Fluggesellschaften. (awp/mc/ab)

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