Bundesrat richtet Risikomanagement-Politik neu aus

Lücken bestünden insbesondere bei der Erkennung von Haftpflichtrisiken. Zudem werde das Risikomanagement in den Departementen und Ämtern zu unterschiedlich gehandhabt. Dies rührt vor allem daher, dass gemäss dem bisherigen Konzept des Bundesrates aus dem Jahr 2004 die Departemente und Verwaltungseinheiten die Verantwortung für das Risikomanagement trugen. Der Bundesrat will nun Abhilfe schaffen und für eine einheitlichere Umsetzung der Risikopolitik sorgen. Ziel der Revision sei es, das Risikomanagement als Führungsinstrument des Bundesrates zu stärken, teilte das Finanzdepartement in einem Communiqué mit.


Zweistufige Regelung
Vorgesehen sei eine zweistufige Regelung: Der Bundesrat lege Gegenstand, Risikodefinition und Geltungsbereich sowie Ziele und Grundsätze des Risikomanagement verbindlich fest. Die Einzelheiten der Umsetzung dagegen würden neu auf einer tieferen Ebene in Richtlinien der Eidgenössischen Finanzverwaltung geregelt. Bei den Beurteilungskriterien will der Bundesrat verstärkt auch nichtfinanzielle Auswirkungen von Risiken berücksichtigen. Gemeint sind damit etwa Reputationsrisiken sowie Funktionsstörungen der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit. (awp/mc/ps/20)

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