Bei der Medikamentenabgabe direkt in der Praxis stehe der Arzt in einem Interessenkonflikt als Verkäufer und Verschreiber, sagte Bundesrat Pascal Couchepin vor den Bundeshausmedien. Es habe sich gezeigt, dass in der Selbstdispensation mehr Mittel verschrieben würden. Darum wolle die Regierung diese Abgabeform im Prinzip verbieten.
Ausnahmen in abgelegenen Gebieten möglich
Die Realität im Lande lasse aber nur ein «Verbot im Prinzip» zu, erklärte Couchepin weiter. In abgelegenen Gebieten sollen die Ärzte weiterhin Medikamente abgeben dürfen, wenn die nächstgelegene Apotheke mit dem öffentlichen Verkehr nicht innert nützlicher Frist erreichbar ist.
Mehr Transparenz bei Rabatten
Nicht nur mit dem Selbstdispensations-Verbot will die Regierung Anreize stoppen, welche zum Einsatz zu vieler oder zu teurerer Medikament führen. Boni, Rabatte und andere «geldwerte Vorteile» sollen in der Buchführung und durch die Offenlegung von Beteiligungen ausgewiesen werden. Das Verbot dieser «geldwerten Vorteile» wird auf verschreibungspflichtige Medikamente beschränkt, gleichzeitig ausgeweitet.
Erleichterungen bei Komplementärmedizin
Bei Medikamenten der Komplementärmdedizin erleichtert die Vorlage die Zulassung und trägt damit dem Volksentscheid vom 17. Mai Rechnung. Zudem will sie die Selbstmedikation der Bevölkerung fördern. Schweizer Kleinunternehmen dürfen bis zu 100 Packungen nicht verschreibungspflichtiger komplementärmedizinischer Medikamente pro Jahr zulassungsfrei herstellen. Alle kantonal zugelassenen Mittel sollen weiterhin erhältlich bleiben. Die Marktzulassung wird durch eine reine Meldepflicht vereinfacht. Gleichzeitig bleibt der Gesundheitsschutz der Bevölkerung erhalten.
Verbesserung der Heilmittel für Kinder
Im weiteren will die Revision die Heilmittel für Kinder verbessern. Das soll mit einem kindermedizinischen Prüfkonzept und Anreizen zur Entwicklung von Kindermedikamenten erzielt werden. Für die Kleinen nämlich gibt es zu wenig auf sie ausgerichtete Medikamente. Mangels Alternativen werden sie oft mit Mitteln für Erwachsene behandelt.
Die ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes stellt die zweite Etappe im Revisionsprozess dar. In der ersten Etappe wurde das Versorgungsproblem mit Arzneimitteln in den Spitälern entschärft. Diese Bestimmungen treten im ersten Halbjahr 2010 in Kraft. Die Vernehmlassung für die zweite Etappe endet am 5. Februar 2010.
Neue Modalitäten für Zulassungsstopp von Arztpraxen
Ausserdem wird der Zulassungsstopp für Arztpraxen wird in den Kantonen, die es wünschen, bis Ende 2011 verlängert. Betroffen sind nur die Spezialisten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung diesen Parlamentsentscheiden vom letzten Juni angepasst. (awp/mc/pg/23)