Der Bundesrat beschloss am Mittwoch Massnahmen, um die Empfehlungen der Europaratskommission GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) umzusetzen. Er beauftragte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ihm bis Ende Juni 2009 einen Bericht zu den Empfehlungen zu unterbreiten. Das Finanzdepartement (EFD) erhielt den Auftrag, das Bundespersonal für Korruptionsprävention zu sensibilisieren und die Regelungen zur Annahme von Geschenken zu präzisieren. Entsprechende Bestimmungen seien bei der Totalrevision des Bundespersonalgesetzes vorzusehen.
13 Empfehlungen der GRECO
Die GRECO hatte in ihrer Evaluation anerkannt, dass die Schweiz bedeutende Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung der Korruption unternommen hat. Zugleich regte sie in Form von 13 Empfehlungen an, das Abwehrdispositiv weiter auszubauen. Die GRECO erwartet bis Ende Oktober 2009 einen Bericht.