Am 22. Juni 2007 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. Mit dem FINMAG werden die drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission EBK, Bundesamt für Privatversicherungen BPV und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Kst GwG in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. (admin.ch/mc/pg)