Das Parlament hatte den neuen Bestimmungen erst in der Herbstsession zugestimmt. Die Änderung ist erforderlich, weil die Amtshilfe gegenüber einzelnen Staaten blockiert ist, wie das Eidgenössische Finanzdepartement schreibt. Massgebende internationale Richtlinien könnten nicht eingehalten werden.
Wirksame Verfolgung von Börsendelikten
Die restriktive Amtshilfe habe der Schweiz den Ruf eingetragen, Marktmissbrauch zu ermöglichen und zur wirksamen Verfolgung von Börsendelikten nicht Hand zu bieten. Diese Mängel würden mit der Revision behoben. (awp/mc/gh)