Bundesrat setzt Revision der Lex Koller auf 1. April in Kraft

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verlangt heute schon keine Bewilligung für den Erwerb von Anteilen an einem Immobilienanlagefonds, sofern die Anteilscheine auf dem Markt regelmässig gehandelt werden. Für Anteile an einer Wohnimmobiliengesellschaft konnte bisher aber grundsätzlich keine Bewilligung erteilt werden.

Lex Koller ganz abschaffen

Neu wird nun der Erwerb von Anteilen an einer Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht befreit, wenn die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind. Daneben bringt die Gesetzesrevision eine Reihe weiterer Lockerungen von geringerer Tragweite.
In naher Zukunft möchte der Bundesrat die Lex Koller gänzlich abschaffen und den Kauf von Ferienwohnungen in Tourismusgebieten freigeben. Um ein Überborden des Zweitwohnungsbaus zu verhindern, lässt er aber eine Vorlage mit flankierenden Massnahmen im Raumplanungsrecht vorbereit. (awp/mc/as)

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