Heute hat der Bund selbst in berechtigten Fällen oft Mühe, einen Arbeitsvertrag zu ändern oder sich von unkooperativen Mitarbeitenden zu trennen. Die Verfahren zögen sich lange hin, was nicht im Sinne der Rechtssicherheit sei, sagte Finanzminister Hans- Rudolf Merz am Donnerstag vor den Medien.
Kein Übergang zum Obligationenrecht
Dies soll eine Revision des Personalgesetzes (BPG) ändern, die nun mit den Personalverbänden besprochen und später in die Vernehmlassung geschickt wird. Ganz zum Obligationenrecht (OR) übergehen will der Bundesrat nicht. Es soll aber leichter sein, Einzelpersonen, Gruppen oder ganze Einheiten dem Privatrecht zu unterstellen.
Formalitäten sollen vereinfacht werden
Die Gründe für eine ordentliche Kündigung sollen nicht länger abschliessend im BPG stehen, Formalitäten und Verfahren bei der Änderung oder Kündigung des Arbeitsvertrags vereinfacht werden. Abschaffen möchte der Bundesrat auch die Pflicht des Bundes zur Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden bei unverschuldeter Kündigung.
Lohnsystem: Mehr Flexibilität
Gearbeitet wird zudem an einer Neukonzeption des Lohnsystems. Auch hier heisst die Devise «mehr Flexibilität». Der Bundesrat plant, die stark strukturierten heutigen 38 Lohnklassen durch 18 Lohnbänder zu ersetzen. Innerhalb dieser Lohnbänder gäbe es – anders als bei den Lohnklassen – keinen automatischen Aufstieg bis zum Maximum mehr. Vielmehr soll eine Lohnkomponente eingeführt werden. Merz denkt dabei an rund fünf Prozent ausgehend vom Median, der innerhalb des Lohnbandes die 50 Prozent schlechter von den 50 Prozent besser Entlöhnten trennt. Die Führung von Departementen und Ämtern soll mehr Einfluss auf die Saläre nehmen können.
Beurteilung der Leistung ist heikel
«Eine Umverteilung von unten nach oben ist nicht geplant», sagte Merz. Anderslautende Informationen seien «reine Kolportage». Im Übrigen sei die Beurteilung der Leistung heikel, namentlich in einem Team. Merz will dem Bundesrat nach der Konsultation der Personalverbände Ende März 2007 ein Aussprachepapier vorlegen.
EPA wird Kompetenzzentrum für Personalpolitik des Bundes
Mit der Neuausrichtung des Personalmanagements wird das Eidgenössische Personalamt (EPA) strategisches Kompetenzzentrum für die Personalpolitik des Bundes. Gleichzeitig erhalten die Departemente und Ämter mehr Kompetenzen in der Personenführung. Im Ausbildungsangebot werden Doppelspurigkeiten abgebaut.
Personalquotient soll gesenkt werden
Heute betreuen in der Bundesverwaltung 1,7 Personalfachleute je 100 Mitarbeitende. Dieser «Personalquotient» soll auf die in vielen privaten Unternehmen üblichen 1,1 gesenkt werden. Den dazu notwendigen Abbau von gut 200 Stellen will der Bundesrat sozialverträglich vorab über die natürliche Fluktuation vollziehen. (awp/mc/ar)