Bundesrat überarbeitet Geldwäscherei-Abwehrdispositiv
Der Bundesrat hat am Freitag von der Vernehmlassung zur Umsetzung der neuen Empfehlungen des Groupe d’action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI/FATF) Kenntnis genommen. Um die GAFI-Standards ins Landesrecht zu übernehmen, hatte er eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Die Vernehmlassungsteilnehmer bekannten sich zu einem sauberen und integren Finanzplatz Schweiz, zur Stärkung seines guten Rufs und zur Bekämpfung von Geldwäscherei und neu zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Gleichzeitig wandten sich die Banken gegen ein «übereiltes» Vorgehen.
Überregulierung befürchtet
Erst nächstes Jahr weiter