Bundesrat überarbeitet Geldwäscherei-Abwehrdispositiv

Der Bundesrat hat am Freitag von der Vernehmlassung zur Umsetzung der neuen Empfehlungen des Groupe d’action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI/FATF) Kenntnis genommen. Um die GAFI-Standards ins Landesrecht zu übernehmen, hatte er eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Die Vernehmlassungsteilnehmer bekannten sich zu einem sauberen und integren Finanzplatz Schweiz, zur Stärkung seines guten Rufs und zur Bekämpfung von Geldwäscherei und neu zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Gleichzeitig wandten sich die Banken gegen ein «übereiltes» Vorgehen.


Überregulierung befürchtet
Die Kritik der Wirtschaft und der bürgerlichen Parteien richtete sich gegen Überregulierung und gegen die Ausdehnung der wichtigsten Sorgfaltspflichten auf den Handel mit Immobilien, Edelsteinen, Edelmetall und Kunst. Vermisst wurden Vergleiche mit den Regelungen in anderen vergleichbaren Ländern. Gestützt auf die Vernehmlassung wird die Vorlage überarbeitet. Dabei sollen die Verhältnismässigkeit der Massnahmen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen und die Wirtschaftsverträglichkeit verbessert werden. Abgewartet werden soll das Resultat des dritten Länderexamens der Schweiz durch den GAFI.


Erst nächstes Jahr weiter
Der voraussichtlich Mitte Oktober vorliegende Expertenbericht wird zeigen, wie dieses Gremium die Konformität des Schweizer Regimes zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung beurteilt. Der Bundesrat will deshalb erst im nächsten Jahr über das weitere Vorgehen beschliessen. Vorgeschlagen hatte der Bundesrat, die Liste der Verbrechen, die Vortaten der Geldwäscherei sein können, um die Tatbestände Warenfälschung, Produktpriaterie, Menschenschmuggel, schwere Schmuggeldelikte sowie Insiderdelikte und Kursmanipulation zu verlängern. (awp/mc/as)

Schreibe einen Kommentar