Bundesrat unterstellt zwei weitere iranische Banken der Meldepflicht

Die neue Meldepflicht schreibt vor, dass Personen und Institutionen, die Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen der iranischen Banken Melli und Saderat halten oder verwalten, dies dem SECO unverzüglich melden müssen, heisst es in einer Medienmitteilung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements. Die Begriffe «Gelder» und «wirtschaftliche Ressourcen» sind in Artikel 3 der Verordnung definiert und umfassen Vermögenswerte jeder Art, einschliesslich finanzielle Vermögenswerte, Schulden, Garantien und Akkreditive.


Resolution in Zusammenhang mit iranischem Nuklearprogramm
Mit der Resolution 1803 ruft der UNO-Sicherheitsrat alle Staaten auf, Wachsamkeit über Geschäfte ihrer Finanzinstitute mit iranischen Banken zu üben. Paragraph 10 erwähnt insbesondere die Bank Melli und die Bank Saderat sowie ihre Zweigstellen und Tochtergesellschaften im Ausland. Damit soll verhindert werden, dass Geschäftsbeziehungen mit diesen Banken zu proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten oder zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen. (EVD/mc/pg)

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