Damit kann die Schweiz dem IWF für eine kurzfristig Mittelaufstockung eine auf zwei Jahre befristete Kreditlinie von maximal 10 Mrd USD gewähren. Die Kreditlinie wird von der Schweizerischen Nationalbank eingerichtet. Sollte der IWF sie beanspruchen, wird das Darlehen der Nationalbank vom Bund garantiert, wozu der nun beantragte Rahmenkredit dient. Der IWF erhält das Geld nur bei Mittelknappheit. Er bezahlt in diesem Fall einen marktmässigen Zinssatz. Die ausgeliehenen Mittel gelten weiterhin als offizielle Reserven der Nationalbank und können von dieser bei Eigenbedarf jederzeit zurückgefordert werden.
Beträchtlicher Ausbau der IWF-Rückversicherungsfazilität
In der weltweiten Wirtschaftskrise droht die Gefahr, dass der IWF nicht genügend Geld hat, um seine Mitgliedstaaten bei der Krisenbewältigung zu unterstütze. Auf Vorschlag der G-20 beschloss der Internationale Währungs- und Finanzausschuss (IMFC) deshalb eine sofortige Aufstockung der Mittel um 250 Mrd USD. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ein permanenter Ausbau der Rückversicherungsfazilität des IWF um bis zu 500 Mrd USD die kurzfristigen bilateralen Mittel ablösen. Der längerfristige Beitrag der Schweiz an diese IWF-Rückversicherung ist noch zu verhandeln und wird den Räten später unterbreitet.
Nachhaltige Stärkung des IWF erhofft
Laut Bundesrat hat die Schweiz hat ein grosses Interesse an einer raschen Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise, an der Stabilisierung des internationalen Finanzsystems und an dessen nachhaltiger Stärkung. Mit ihrem Beitrag an die Aufstockung der IWF-Mittel nehme sie ihre Verantwortung als verlässliche Partnerin wahr. Als erste Kammer befasst sich der Ständerat bereits am 27. Mai mit dem Sonderhilfebeschluss. Der Nationalrat ist dann in der Herbstsession am Zuge.
Bundesrat beschliesst Agrarpaket –
Die Direktzahlungen sollen konsequent auf die von der Verfassung geforderten gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Bauernschaft abgestimmt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Konzept verabschiedet, das er mit der Agrarpolitik 2015 umsetzen will. Im Auftrag des Parlamentes hat der Bundesrat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beauftragt, das System der Direktzahlungen für die Leistungen der Agrarwirtschaft zu untersuchen, die unter reinen Marktbedingungen nicht erbracht würden. Gefordert wird in jedem Fall ein ökologischer Leistungsnachweis.
Direktzahlungen gezielter einsetzen
Die Verfassung verlangt von den Bäuerinnen und Bauern, die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, die Kulturlandschaft zu pflegen, für eine dezentrale Besiedelung des Landes zu sorgen und das Tierwohl zu beachten. In seinem Bericht stellt das BLW fest, dass mit den heutigen Direktzahlungen diese Ziele nur unvollständig erreicht werden. Es schlägt deshalb fünf neue Direktzahlungsinstrumente vor. Die konkrete Ausgestaltung will der Bundesrat in einer Vernehmlassung zur nächsten Agrarreform zur Diskussion stellen.
Fehlanreize vermeiden
Der Bundesrat schlägt die Ausrichtung von Kulturlandschaftsbeiträgen, Versorgungssicherheitsbeiträgen, Biodiversitätsbeiträgen, Landschaftsqualitätsbeiträgen und Tierwohlbeiträgen vor. Diese Zahlungen sollen dafür sorgen, dass die Agrarwirtschaft die vom Volk bestellten Leistungen erbringt. Flächen- und Hangbeiträge sowie Bio- und Extensobeiträge werden in das neue System integriert. Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren und für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen sind nicht mehr vorgesehen. So sollen Fehlanreize vermieden werden.
Kürzung der Direktzahlungen 2009 wieder aufgehoben
Weiter hat der Bundesrat sechs landwirtschaftliche Verordnungen geändert. Im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen wurde die Kreditsperre und damit die Kürzung der Direktzahlungen 2009 von 1% wieder aufgehoben. Zudem werden die Ökobeiträge für Hecken-, Ufer- und Feldgehölze erhöht. (awp/mc/ps/18)