Die Schweiz importiere und exportiere Strom in der Grössenordnung des Landesverbrauchs. Noch in diesem Jahr sollen Verhandlungen mit der EU über ein neues bilaterales Abkommen anlaufen. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Verhandlungsmandat für gemeinsame Grundsätze und Regeln im grenzüberschreitenden Stromhandel verabschiedet.
Abgesicherte Drehscheibe des Marktes
Das Abkommen mit der EU soll diese wichtige Drehscheibenfunktion im internationalen Stromhandel mittel- und langfristig absichern. Im EU-Raum gilt seit 2004 der diskriminierungsfreie Netzzugang für Nicht-Haushalts-Kunden. Zudem hat die EU die Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel harmonisiert. Damit das europäische System der Strommarktregulierung reibungslos funktionieren kann, will die EU auch benachbarte Drittstaaten einbeziehen. Ein bilaterales Abkommen im Strombereich liege demnach sowohl im Interesse der Schweiz als auch der EU, schreibt das BFE.
Grenzüberschreitender Marktzugang
Das Abkommen soll den Stromtransit, den grenzüberschreitenden Marktzugang sowie den Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien (Anerkennung der Zertifikate für grünen Strom) umfassen. Zentrale Elemente für die Schweiz sind Bestimmungen für die Nutzung des Übertragungsnetzes.
Auf der Basis des Stromversorgungsgesetzes
Das Abkommen soll in der Schweiz auf Basis des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) umgesetzt werden, das der Nationalrat bereits verabschiedet hat. Es ist zurzeit in der vorberatenden Kommission (UREK) des Ständerates hängig. (awp/mc/th)