Die meisten Glühbirnen sind in den Energieeffizienklassen E bis G eingeteilt. Zugelassen sind künftig nur noch Lampen, die mindestens der Klasse E angehören, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Montag mitteilte. Längerfristig sollen die Glühlampen ganz verschwinden. Im Zentrum der Verordnungen steht indes die Strommarktöffnung. Der Bundesrat hat den Markteintritt für die 50’000 Grossverbraucher im Land geregelt. Diese können einmal pro Jahr im Oktober in den freien Markt eintreten. Dabei gilt der Grundsatz «einmal frei, immer frei». Es gibt also kein Zurück in die Grundversorgung.
Grundversorgung gewährleistet
Für Haushalte und andere Kleinverbraucher ist die Grundversorgung weiterhin gewährleistet. Gemäss Gesetz müssen sie Strom zu «angemessenen» Preisen erhalten. Der Bundesrat hat nun konkretisiert, was dies heisst. Der Tarif muss sich an den Gestehungskosten des Stromproduzenten sowie an langfristigen Bezugsverträgen des Lieferanten orientieren – und nicht an den Marktpreisen. Es war dies in der Vernehmlassung ein besonders umstrittener Punkt, wie BFE-Direktor Walter Steinmann vor den Medien sagte.
ElCom überwacht Tarife
Die Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht die Tarife, bis der Strommarkt auch für Kleinverbraucher geöffnet wird. Dies ist gemäss Gesetz für 2014 vorgesehen. PricewaterhouseCoopers veröffentlichte jüngst eine Studie, wonach zwei Drittel der Energieunternehmen im Zuge der Liberalisierung bereits für nächstes Jahr stark steigende Strompreise erwarten. Das Stromversorgungsgesetz regelt nicht nur die Marktöffnung, sondern auch die Förderung erneuerbarer Energien, für die jährlich 320 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Geplant ist eine kostendeckende Einspeisevergütung: Ab 2009 werden für erneuerbare Energien jährlich maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geschlagen.
Kostendeckel festgelegt
Auch hierzu hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen festgelegt. Für Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse wird je ein Kostendeckel festgelegt: Pro Jahr kann die Einspeisevergütung nur so vielen neuen Anlagen zugesprochen werden, wie es der Kostendeckel zulässt. Die Vergütung wird nach Technologie, Anlagekategorie und Leistungsklasse berechnet, wie BFE-Vizedirektor Michael Kaufmann erläuterte. Die Vergütung richtet sich nach den Gestehungskosten von Referenzanlagen. Die Tarife werden bei steigender Marktreife sukzessive gesenkt, bleiben jedoch für die einzelne Anlage über die gesamte Vergütungsdauer konstant. Wer von der Einspeisevergütung profitieren will, darf den «grünen» Strom nicht zusätzlich vermarkten.
Zahlreiche Anmeldungen erwartet
Von der der Einspeisevergütung können alle Anlagen profitieren, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen, erweitert oder erneuert wurden. Ab dem 1. Mai können sie bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid angemeldet werden. Das Bundesamt für Energie rechnet in den Jahren 2008 und 2009 mit der Anmeldung von insgesamt rund 1200 Anlagen: 900 Photovoltaik, 150 Windenergie, 92 Biomasse, 50 Kleinwasserkraft und 1 Geothermie. Allerdings müsse davon ausgegangen werden, dass ein Teil der angemeldeten Projekte nicht realisiert werden, sagte Kaufmann. (awp/mc/ps)