Damit soll das Schweizer Recht, also insbesondere das Bankgeheimnis, durchgesetzt werden. Falls es die Umstände erforderten, werde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine entsprechende Verfügung erlassen, erklärte die Schweizer Regierung in ihrer Eingabe an das zuständige Gericht in Miami. Der Bundesrat reagiere damit auf die Stellungnahme der US-Behörden vom 30. Juni, die insbesondere behauptet hätten, dass die UBS im Falle einer Herausgabe der Kundendaten nicht mit einem Strafverfahren rechnen müsse.
Klage widerspricht Doppelbesteuerungsabkommen
In einer kurzen Antwort stelle die Schweiz nun unmissverständlich klar, dass das Schweizer Recht der UBS verbietet, eine allfällige Herausgabeverfügung des Gerichts im Miami zu befolgen, teilte das EJPD mit. Die Schweiz würde einem Amtshilfegesuch der USA nur nachkommen, wenn konkrete Namen von mutmasslichen US-Steuerflüchtlingen genannt werden. Gemäss der offiziellen Schweiz widerspricht die Klage dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA.
Kundendaten nur auf konkreten Verdacht hin
Die Schweiz hatte im März zwar das Bankgeheimnis gelockert und auf die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung verzichtet. Kundendaten sollen aber weiterhin nur auf konkreten Verdacht mit Namensnennung offengelegt werden müssen. Die USA haben die Inhaber der offenzulegenden 52’000 Konton bisher nicht benannt.
UBS abgeblitzt
Abgeblitzt ist die UBS auch mit dem Versuch, den Prozess abzuwenden, da die Steuerbehörde bereits durch die freiwillige Selbstdeklaration der betroffenen Kunden an die Kontodaten komme. Richter Alan Gold, der am Montag das Verfahren der US-Steuerbehörde IRS gegen die Grossbank UBS eröffnen wird, erklärte am Dienstag, das überzeuge ihn nicht. In seinen Augen sei dies kein «alternativer Weg» für die Steuerbehörde IRS, «rasch und umfassend» die gesuchten Informationen zu erhalten. Das vom IRS vorgebrachte Argument eines Präzedenzfalls von 1981 hat bei Gold verfangen: Damals entschied ein Appellationsgericht, dass nicht auf das weitreichende «John Doe Summons»-Verfahren verzichtet werden könne, nur weil einige Daten bereits ausgehändigt worden seien. Gold lehnte auch das Gesuch ab, wonach die Steuerbehörde IRS offenlegen müsse, wieviele Kundendaten sie bereits erhalten habe.
Merz geht von Vergleich aus
Bundesrat und UBS setzen weiterhin auf eine aussergerichtliche Einigung. Er gehe davon aus, dass es einen Vergleich geben werde, hatte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am Dienstag erklärt. Teuer dürfte es allemal werden. Sowohl eine Vergleichszahlung als auch eine Strafe könnten sich nach Einschätzung von Experten in Milliardenhöhe bewegen.
Schweiz will bei der Anhörung das Wort ergreifen
Bei der Anhörung vom Montag im Steuerstreit zwischen der Grossbank UBS und den amerikanischen Behörden will die Schweiz auch zu Wort kommen. Ein Gesuch um Teilnahme an der mündlichen Erörterung des Falles ist am Dienstag beim Gericht in Miami eingegangen. Die Schweiz ersucht das Gericht, an der Anhörung vom 13. Juli teilnehmen zu dürfen, um besser über die Argumente, die sie in ihrem Amicus-Curiae-Brief aufführt, Auskunft geben zu können, wie der Anwalt der Schweiz, John Dotterrer, an das Gericht schreibt. So könne die Schweiz zudem auf die Aussagen der Kläger eingehen.
US-Behörden: Keine Bedenken gegen Eingabe
Die Schweiz hatte schon am 19. Juni darum gebeten, den Bundesbeamten, die zur Zeugenaussage in Florida vorgeladen wurden, bei der Anhörung rechtlichen Beistand leisten zu dürfen. Nun will sie sich, vertreten durch Dotterrer, selbst zu Wort melden. Die US-Behörden wenden gegen die Eingabe keine Bedenken ein. (awp/mc/pg/12)