Bundesrat verlängert Verordnung über Geldwäscherei-Meldestelle

Die Verordnung regelt die Arbeit der Meldestelle, namentlich die Bearbeitung der Meldungen aus dem Finanzsektor und den Zugriff auf die verschiedenen Informationssysteme von Polizei und Justiz auf Stufe Bund.


Zugriffsregelungen angepasst
Gleichzeitig mit der Verlängerung hat der Bundesrat auch die Zugriffsregelungen an den neusten Stand der Informationssysteme angepasst. Diese Anpassung drängte sich im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Zentralen Migrations-Informationssystems (ZEMIS) auf.


BPI wird demnächst im Parlament behandelt
Die Verordnung über die Meldestelle trat im Oktober 2004 in Kraft und wurde bis Ende 2006 befristet. Diese Befristung ist nötig, bis das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) in Kraft tritt. Es wurde 2005 in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst und kann demnächst vom Parlament behandelt werden. (awp/mc/pg)

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