Mit der Revision entsprächen die schweizerischen Vorschriften wieder den einschlägigen internationalen Referenzstandards, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mit. Sie wirkten sich materiell insbesondere auf die Schweizer Grossbanken aus, hätten aber keinen direkten Zusammenhang mit der «Too big to fail»-Debatte, heisst es in der Mitteilung. Die Verschärfungen beträfen die Grossbanken in gleichem Mass wie ihre internationalen Mitbewerber. Sie erfassten in unterschiedlichem Mass aber auch die anderen Banken.
Basel-III gilt unverändert für die Schweiz
Die Finanzkrise habe deutlich vor Augen geführt, dass die Eigenmittelunterlegung von Verlustrisiken aus Handelsgeschäften und Verbriefungen zu gering sei, so das EFD. Im Juli 2009 und Juni 2010 habe der Basler Ausschuss als erste Antwort auf die Finanzkrise entsprechend verschärfte Vorschriften publiziert. Diese Vorschriften sollen unverändert in die Schweizer Regulierung übernommen werden.
EU-Standards miteinbezogen
Im Juli 2009 hatte auch die EU verbesserte Standards zur Risikoverteilung, insbesondere im Interbankenmarkt, vorgelegt. Von diesen Standards sollen nun die aufsichtsrechtlich wichtigsten in die vorliegende Revision einbezogen werden. Es sei geplant, die restlichen geänderten Standards zusammen mit der Umsetzung von Basel III in schweizerisches Recht zu überführen, so das EFD Zusammen mit der revidierten Eigenmittelverordnung hat der Bundesrat zudem vier Rundschreiben der FINMA geändert, die Ausführungsbestimmungen zur ERV enthalten (RS 08/19 «Kreditrisiken Banken», RS 08/20 «Marktrisiken Banken», RS 08/22 «EM-Offenlegung Banken», RS 08/23 «Risikoverteilung Banken»). (awp/mc/ps/12)