Es sei nicht sinnvoll, den funktionierenden, sich selbst regulierenden Einlegerschutz zu verstaatlichen, befand die Mehrheit der Befragten.
Vorläufige Regelung soll in Dauerrecht überführt werden
Deshalb ist der Bundesrat von diesem Plan abgerückt. Er will nur dasjenige im Dauerrecht verankern, was bereits vorläufig gilt. Als Reaktion auf die Finanzkrise hatte das Parlament im Dezember 2008 einen dringlichen, auf Ende 2010 befristeten Schutz von Bankeinlagen bis 100’000 CHF beschlossen. Bis dahin waren lediglich 30’000 CHF abgesichert.
Bundesrat lässt Botschaft ausarbeiten
Der Bundesrat lässt nun eine Botschaft zur Überführung der dringlichen gesetzlichen Änderungen ins Dauerrecht ausarbeiten, wie das Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte. Praktisch alle Vernehmlassungsteilnehmer hätten dies befürwortet.
Konkursprivileg für alle Einalgen bis 100’000 Franken
Die befristete Regelung beinhaltet ein Konkursprivileg für alle Einlagen bis 100’000 Franken sowie deren sofortige Auszahlung aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Bank. Neben den Bankeinlagen sind auch Einlagen bei Vorsorgestiftungen konkursrechtlich privilegiert.
Gesunde Banken müssen für insolvente Banken einspringen
Die Banken müssen für ihre privilegierten Einlagen ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz gelegene Aktiven halten, im Umfang von 125 Prozent. Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) kann diesen Anteil erhöhen und Ausnahmen gewähren. Für insolvente Banken müssen die anderen solidarisch einspringen, wobei die Obergrenze bei 6 Mrd CHF liegt.
Zweistufiges Sicherheitssystem geplant
Ursprünglich geplant hatte der Bundesrat ein zweistufiges Sicherungssystem. Dieses hätte aus einem durch die Banken gespiesenen öffentlich-rechtlichen Fonds von rund 9,75 Mrd CHF und einer Garantie oder einem Vorschuss durch den Bund bestanden. Der Verwaltungsrat des Einlagensicherungsfonds wäre vom Bundesrat ernannt worden, wobei auch die Banken vertreten gewesen wären. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag der FINMA hätten Fondsmittel auch zur Weiterführung einzelner wichtiger Dienstleistungen einer angeschlagenen Bank verwendet werden könne.
Kritik an übereiltem Vorgehen
In der Vernehmlassung wurde die Bundesgarantie von fast allen Seiten kritisiert. Bemängelt wurde weiter, dass die internationalen Regulierungsbemühungen und die Ergebnisse der Arbeiten jener Expertengruppe, die sich in der Schweiz mit Systemrisiken befasst («too big to fail»), nicht abgewartet und berücksichtigt wurden. (awp/mc/pg/20)