Bundesrat wählt zwei Stiftungsräte in die Swiss-Stiftungen

Die am 22. März unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Swiss und Lufthansa sieht unter anderem die Gründung zweier Stiftungen mit den Namen Almea und Darbada vor. Der Bund hat das Recht, zur Wahrung seiner Interessen je einen Vertreter in die Stiftungsräte zu entsenden. Die Almea-Stiftung begleitet vorab die technische Abwicklung der Transaktion.


Interessen des Kantons Zürich vertreten
Der vom Bundesrat zum Stiftungsrat gewählte von Planta ist Partner des Advokaturbüros Lenz und Staehelin in Genf. Haupttätigkeitsbereich des 50-jährigen promovierten Juristen sind Fusionen, Unternehmenskäufe und Kapitalmarkttransaktionen. Als verwaltungsexterne Persönlichkeit erhält von Planta ein Mandat des Bundes. Er wird im Almea-Stiftungsrat auch die Interessen des Kantons Zürich vertreten.


Umfassende luftfahrtpolitische Kenntnisse
Die Darbada-Stiftung soll die Entwicklung des Luftverkehrs und der Infrastruktur begleiten, um eine möglichst gute internationale Anbindung der Schweiz zu gewährleisten. Laut Bundesrat bringt Direktor Cron vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) umfassende luftfahrtpolitische Kenntnisse und unternehmerischen Erfahrungen in den Stiftungsrat mit.


Interessen der Schweiz wahrnehmen
Die Stiftung kann dem Aufsichtsrat der Lufthansa ein Aufsichtsratsmitglied vorschlagen, das während einer Amtsperiode die Interessen der Schweiz wahrnimmt. Gegenüber dem Lufthansa- Vorstand hat sie das Vorschlagsrecht für jene zwei Mitglieder des fünfköpfigen Swiss-Verwaltungsrates, die von der Schweizer Seite ernannt werden. Ausserdem hat die Darbada-Stiftung das Recht, gegenüber dem Lufthansa-Vorstand Empfehlungen zu grundsätzlichen strategischen Themen und zu den in der Übernahme-Vereinbarung festgelegten Integrationszielen abzugeben. (awp/mc/as)

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