Bundesrat will Breitband-Anschluss für alle ab 2008

Die Anschlüsse, die bereits heute durch die Grundversorgung garantiert sind, werden durch einen neuen Anschlusstyp für den schnellen Internetzugang mit einer Mindestübertragungsrate von 600/100 kbit/s ergänzt. Nach einer Vernehmlassung wird nun die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) entsprechend geändert.


Preisobergrenze bei 69 Franken
Eine Preisobergrenze von 69 CHF (exkl. Mehrwertsteuer) wurde für diesen Dienst festgelegt. Zu diesem gehören nicht nur die Breitband-Zugangsverbindung, sondern auch ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis. Ob die Preisobergrenze angemessen ist, wird 2010 überprüft werden. Auf diese Weise sollen die rasche Entwicklung des Breitbandmarktes und die Möglichkeit eines Preisrückgangs berücksichtigt werden.


Reduktion der Übertragungsrate möglich
Mögliche Auswirkungen der Aufnahme des Breitbandanschlusses auf die Kosten der Grundversorgung sollen in Grenzen gehalten werden. Darum ist vorgesehen, dass die künftige Konzessionärin in Ausnahmefällen die Übertragungsrate reduzieren kann. Für nationale Festnetzverbindungen legt die neue FDV nur noch eine einzige Preisobergrenze fest. Diese beträgt 7,5 Rappen pro Minute (exkl. MWSt) und liegt im Normaltarif 32% und im Niedertarif 17% unter den Preisobergrenzen, die heute gelten.


Vereinfachung der Tarifstruktur
Damit wird die am Markt beobachtete Vereinfachung der Tarifstruktur nachvollzogen. Angesichts des intensiven Wettbewerbs in der Telefonie könnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dennoch darauf vertrauen, das beste Preis-/Leistungsverhältnis zu erhalten, hält der Bundesrat fest.


Telefonkabinen verschwinden nicht
Trotz des Booms der Mobiltelefonie wird die Pflicht zur Bereitstellung einer bestimmten Anzahl öffentlicher Sprechstellen beibehalten. Das Preiskontrollsystem für Anrufe aus Telefonkabinen wird aber geändert. So wird die Koppelung der Preise für Anrufe aus öffentlichen Sprechstellen an die Preise für Verbindungen von privaten Festnetzanschlüssen aufgehoben. Nur die Preisobergrenze von 7,5 Rappen für nationale Festnetzverbindungen wird gelten.


Der Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis werden aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen. Inzwischen offerierten zahlreiche Anbieterinnen in der Schweiz diese Dienstleistungen am freien Markt, heisst es zur Begründung. Den Kunden stünden Alternativen zur Verfügung. (awp/mc/pg)

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