Diese stelle eine sachlich nicht begründete Privilegierung von Rentnerhaushalten gegenüber anderen Personengruppen dar, heisst es in einem Communiqué. Bei der Besteuerung des Wohneigentums gebe es aber durchaus Handlungsbedarf. Das geltende Recht sei kompliziert und setze falsche Anreize. Die Abschaffung des Eingenmietwerts und die Streichung der entsprechenden Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen brächten eine substanzielle Vereinfachung.
Sondersteuer auf Zweitliegenschaften gestrichen
Abzugsfähig bleiben weiterhin hochstehende Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie denkmalschützerische Arbeiten. Zudem können Erstkäufer von Wohneigentum Schuldzinsen zeitlich und vom Betrag her begrenzt abziehen. Damit trägt der Bundesrat dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung und Einwänden aus der Vernehmlassung Rechnung. Auch eine Sondersteuer auf Zweitliegenschaften strich er wegen Bedenken aus der Vernehmlassung. Schuldzinsen können indessen weiterhin abgezogen werden, wenn sie Gewinnungskosten sind – allerdings nur zu 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge.
Ertragsneutraler Systemwechsel
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates hat in der direkten Bundessteuer Mehreinnahmen von 450 Millionen Franken zur Folge. Gleichzeitig fallen wegen der Abzugsmöglichkeiten Mindereinnahmen von 365 Millionen an. Da den vermuteten Mehreinnahmen verschiedene Schätzungen zugrundeliegen, rechnet der Bundesrat mit einer schwarzen Null. Der Systemwechsel dürfte demnach ertragsneutral ausfallen.
Initiative fordertt Wahlrecht für Rentner
Die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands (HEV) verlangt für Rentner das Wahlrecht, auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten. Im Gegenzug sollten Kosten für das Energiesparen sowie den Umwelt- und Denkmalschutz voll abziehbar bleiben. Das soll gemäss der HEV-Initiative auch für Unterhaltskosten bis 4000 Franken gelten. Der Verband will an seiner Initiative festhalten, wie er in einer Mitteilung schrieb. (awp/mc/ps/35)