Dies würde zum Beispiel für Bauprodukte und für Lebensmittel gelten, für die die Vorschriften in der EU nicht vollständig harmonisiert sind. Ebenfalls für Fahrräder, für die in der EU nur Vorschriften auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten bestehen.
Schutzmassnahmen vorbehalten
Wie in der EU sollen jedoch Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der Konsumenten vorbehalten bleiben. Mit dem Entscheid erhofft sich der Bundesrat eine Belebung des Wettbewerbs im Inland, eine Senkung der Unternehmenskosten und der Konsumentenpreise. (awp/mc/mad)