Mit der Reform der Familienbesteuerung will der Bundesrat die Steuergerechtigkeit zwischen Personen mit und solchen ohne Kinder verbessern. Ausserdem sollen Eltern steuerlich möglichst gleich behandelt werden – ungeachtet der Tatsache, ob sie ihre Kinder selber betreuen oder fremd betreuen lassen. Die Massnahmen der Vorlage führen bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken.
Breite Zustimmung
Das Vorhaben des Bundesrates, Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten, stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Auch die Einführung eines Abzugs der Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern wurde weitgehend positiv aufgenommen. Geteilt waren die Meinungen jedoch in der Frage, ob bei der direkten Bundessteuer eine Erhöhung des Kinderabzugs oder die Einführung eines Elterntarifs den Vorzug verdient. Beim Elterntarif wird anstelle der Erhöhung des Kinderabzugs die Einführung eines dritten Tarifs für Ehepaare mit Kindern und Alleinerziehende vorgesehen. Während die Kantone fast geschlossen für die Erhöhung des Kinderabzugs und gegen die Einführung eines Elterntarifs plädieren, ist bei den politischen Parteien keine eindeutige Tendenz auszumachen.
Mittelstand soll mit Elterntarif profitieren
Der Bundesrat schlägt in der Botschaft an das Parlament zum einen vor, für Familien mit Kindern bei der direkten Bundessteuer einen Elterntarif einzuführen. Dieser Tarif führt zu einer Entlastung von 170 Franken pro Kind, die den bestehenden Kinderabzug ergänzt. Von dieser Massnahme profitiert insbesondere der Mittelstand. Zum anderen sollen Familien, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen, und solche, bei denen ein Elternteil die Kinder betreut, steuerlich möglichst gleich behandelt werden. Deshalb soll bei der direkten Bundessteuer ein Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern bis zum 14. Altersjahr von maximal 12’000 Franken eingeführt werden. Die Kantone sollen verpflichtet werden, einen entsprechenden Abzug auch im kantonalen Recht einzuführen. Dessen Obergrenze können die Kantone frei festlegen. Fast alle Kantone kennen bereits heute einen solchen Abzug.
Entlastung im Umfang von 1 Mrd. Franken
Die vorgeschlagenen Massnahmen führen bei der direkten Bundessteuer zu Mindererträgen von rund 600 Millionen Franken. Davon entfallen rund 500 Mio. Franken (83 Prozent) auf den Bund, rund 100 Mio. Franken (17 Prozent) auf die Kantone. Zusammen mit den seit 2008 in Kraft stehenden Sofortmassnahmen zur Milderung der ,Heiratsstrafe» werden die Familien damit um über 1 Mia. Franken entlastet.
Besteuerung von Alleinerziehenden und von getrennt lebenden Eltern
Weiter schlägt der Bundesrat vor, die Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) aufzuheben, wonach die Kantone Alleinerziehende steuerlich gleich behandeln sollen wie verheiratete Personen. Das Bundesgericht erachtet diese Regelung als verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifhoheit der Kantone. Gemäss dem Willen des Bundesrates sollen die Kantone deshalb künftig selber bestimmen können, wie sie Alleinerziehende entlasten wollen. Auf die steuerliche Situation der Alleinerziehenden hat diese Massnahme keine unmittelbaren Auswirkungen.
Bei der Besteuerung von Alleinerziehenden sprach sich in der Vernehmlassung die Mehrzahl der Parteien für die Beibehaltung des Status quo aus. Die klare Mehrheit der Kantone hingegen unterstützt die Streichung der Bestimmung im StHG. Schliesslich schlägt der Bundesrat eine Änderung vor, die getrennt lebende Eltern betrifft, die die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. Bei diesen Personen soll der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer hälftig aufgeteilt werden, sofern keine Alimente für das Kind bezahlt werden. Der Bundesrat trägt damit einem vom Parlament überwiesenen Vorstoss Rechnung. (EDF/mc/pg)