Bundesrat will günstigere Generika
Die Massnahme tritt auf 1. Januar 2008 in Kraft. Nach der bisherigen Praxis musste ein Nachahmerprodukt 30% günstiger sein. Medikamente, die auf der Spezialitätenliste stehen, werden von der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt.
Kleine Marktvolumen: Preisabstand gesenkt
Für Generika mit einem kleinen Marktvolumen hingegen beträgt der Preisabstand neu nur noch 20%. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, auch wenig gebrauchte Generika auf dem Schweizer Markt einzuführen. Als kleines Volumen definierte der Bundesrat einen Jahresumsatz von 4 Mio. CHF. In der Schweiz sind sowohl Originalpräparate wie auch Nachahmerprodukte teurer als in europäischen Ländern mit vergleichbarem Preisniveau.
1’000 Medikamente überprüft
Um die Preise zu senken, hatte der Bundesrat schon verschiedene Massnahmen angeordnet. Zurzeit nimmt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Preise von rund 1’000 Medikamenten unter die Lupe: Diese sollen künftig nicht mehr als 8% teurer sein als in Deutschland, Dänemark, Grossbritannien oder Holland.
Preisverordnung angedroht
Senken die Pharmafirmen die Preise bis Ende November 2008 nicht freiwillig, will der Bundesrat eine Preissenkung verordnen – und zwar genau auf das Preisniveau der Vergleichsländer und nicht 8% darüber. Bei Medikamenten, die vor 1993 auf den Markt kamen, hatte der Bundesrat Preissenkungen ausgehandelt.
«Scheininnovationen»
Laut Preisüberwacher Rudolf Strahm beliefen sich die Spareffekte im Jahr 2006 auf rund 365 Mio. CHF. Die Kosten zu Lasten der Grundversicherung nahmen aber zu – mit 1,3% auf 20,6 Mrd. CHF allerdings unterdurchschnittlich. Zuletzt kritisierte Strahm, dass immer mehr Medikamente auf die Spezialitätenliste kämen und sprach in diesem Zusammenhang von «Scheininnovationen»: Die neuen Medikamente seien nicht besser als die alten, nur teuer.
Überprüfung alle drei Jahre
Bei der zurzeit laufenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes ist eine weitere Massnahme gegen zu teure Medikamente auf der Spezialitätenliste in Diskussion: Neu soll das BAG die Medikamentenpreise alle drei Jahre überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Der Ständerat stimmte bereits zu. (awp/mc/ps)