Bisher überwachen die Behörden im Auftrag der Justiz vor allem Telefonate, im Festnetz und in der Mobiltelefonie. Nun beauftragt der Bundesrat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die technischen Voraussetzungen für die Überwachung der neuen Technologien zu schaffen bzw. zu verbessern.
Sofortige Umsetzung
Das Departement werde zusammen mit den Strafverfolgungsbehörden und den Providern diesen Auftrag unverzüglich umsetzen, hielt der Bundesrat fest. Ausserdem hat er das UVEK und das EJPD beauftragt, verschiedene offene Fragen zu klären, die sich bei der Fernmeldeüberwachung in der Strafverfolgung stellen. Dem Bundesrat soll darüber in der zweiten Jahreshälfte Bericht erstattet werden.
Entschädigungen für Fernmeldedienstanbieter
Das UVEK wird zudem gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Strafverfolgungsbehörden (KKJPD) eine Überprüfung der Entschädigungen, die an die Fernmeldedienstanbieter für ihre Dienstleistungen ausgerichtet werden, in die Wege leiten. (awp/mc/pg)