Bundesrat will Konsumentenschutz nicht ausbauen
Die Vorlage sollte den Konsumenten das Recht einzuräumen, bei einem Internet-Geschäft binnen sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Ferner sah die Gesetzesrevision vor, dass der Käufer neu die Nachbesserung einer mangelhaften Lieferung fordern kann. Die Klagefrist sollte auf zwei Jahre verdoppelt werden.
Äusserst kontroverse Reaktionen
Die Vorschläge hätten in der Vernehmlassung äusserst kontroverse Reaktionen ausgelöst, sagte Justizminister Christoph Blocher vor den Medien. Keine Firma habe sich dafür ausgesprochen. Es sei nicht Sache des Staates, die Wirtschaft zu Regelungen zu zwingen, die freiwillig abgemacht werden könnten.
Grundsatz der Vertragsfreiheit
Es seien keine schwer wiegenden Verstösse bekannt, sagte Blocher. Das Obligationenrecht stehe auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Bürger seien mündig und wüssten selber am besten, was für sie gut und von Vorteil sei. Die Vertragsfreiheit sei ein Standortvorteil der Schweiz. Der elektronische Geschäftsverkehr habe sich in der Schweiz auch ohne gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und ohne verbessertes Gewährleistungsrecht positiv entwickelt, sagte Blocher. Die Schweiz sei nicht verpflichtet, die einschlägigen Konsumentenschutzbestimmungen des EU-Rechts zu übernehmen.
Gesetzesentwurf
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte im Dezember 2002 vom Bundesrat den Auftrag erhalten, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Vor einem Jahr doppelte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates nach und forderte ein EU-konformes Widerrufsrecht im E-Commerce. (awp/mc/gh)