Dieser Betrag trage dem Unrechtsgehalt einer vorsätzlichen Meldepflichtverletzung zu wenig Rechnung, schreibt das Finanzdepartements (EFD). Bei vorsätzlichen Verletzungen der Meldepflicht stehen laut EFD in der Regel Millionenbeträge auf dem Spiel. 10 Mio CHF als Obergrenze seien deshalb gerechtfertigt. Unverändert bleibt das Strafmass für fahrlässige Verletzungen der Meldepflicht: Hier soll die Höchstbusse 1 Mio CHF betragen. Gemäss geltendem Recht kann die vorsätzliche Verletzung der Meldepflicht mit einer Busse bestraft werden, die bis zum Doppelten des Kauf- oder Verkaufspreises der fraglichen Aktien beträgt. Ein weiterer Entscheid betrifft aufsichtsrechtliche Verfahren wegen Verletzung von Meldepflichten: An Stelle von Zivilrichtern soll neu die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA die Kompetenz erhalten, über die Suspendierung von Stimmrechten zu entscheiden.
Alle Marktmanipulationen verbieten
Um den Finanzplatz Schweiz und die Anleger besser zu schützen, will der Bundesrat die Marktaufsicht ausdehnen und alle Marktmanipulationen verbieten. Dies soll auch für Marktteilnehmer gelten, die nicht von der FINMA beaufsichtigt werden, etwa Hedge-Fonds und private Investoren. In der Vernehmlassung Anfang 2010 waren die Vorschläge des Bundesrates zur Verschärfung des Börsengesetzes grundsätzlich gut aufgenommen worden. Der Finanzplatz Schweiz müsse gestärkt werden, lautete der grundsätzliche Tenor der grossen Parteien. Die Botschaft will der Bundesrat im Frühling vorlegen. (awp/mc/ss/25)