Bundesrat will mehr Transparenz bei Kosten für Dienstleistungen

Für welche Dienstleistungen die Preise transparent bekannt gegeben werden müssen, legt dagegen der Bundesrat fest. Mit einer Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) gedenkt er einige Lücken zu schliessen, die in der Vergangenheit zu Problemen geführt hatten. Gemäss dem Entwurf, den er am Mittwoch bis zum 23. September in die Vernehmlassung geschickt hat, soll die Preisbekanntgabepflicht neu etwa gelten für Flugreisen, Dienstleistungen von Notaren, Veterinären, Kosmetikinstituten oder Bestattungsinstituten sowie für Dienstleistungen rund um die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten.


Richtpreise explizit als unverbindlich kennzeichnen
Im Gegenzug müssen Hotels ihre Preise nicht mehr im Zimmer anschlagen – sie hatten in der Regel ohnehin nur den wenig aussagekräftigen Maximalpreis bekannt gegeben. Zudem sollen Richtpreise von Herstellern, Importeure und Grossisten als explizit unverbindlich empfohlener Verkaufspreis gekennzeichnet werden. Schon bisher gilt die Preisbekanntgabe-Pflicht für eine Vielzahl von Dienstleistungen, so etwa für das Gastgewerbe, Taxis, Kinos, Kurse, Pauschalreisen, Coiffeure oder Zahnärzte. (awp/mc/ps/20)

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