Bundesrat will mit EU über Ausnahmeregelung beim Warenverkehr verhandeln

Grund für die Änderung der EU-Bestimmungen sind die verschärften Sicherheitsmassnahmen der USA nach den Anschlägen vom 11. Semptember 2001: Die EU will 2009 die amerikanische Voranmeldepflicht für Waren aus Drittländern übernehmen.


Hermann Kästli zum Unterhändler bestimmt
Oberzolldirektor Rudolf Dietrich hatte am Dienstag angekündigt, die Schweiz wolle noch in diesem Frühjahr beginnen, mit der EU ein Spezialregime für den Grenzübertritt auszuhandeln. Der Bundesrat hat nun Hermann Kästli von der Oberzolldirektion zum Unterhändler und Leiter der Verhandlungsdelegation bestimmt.


Änderung des Güterverkehrabkommens
Um die Rechtsgrundlage für eine Ausnahme zu schaffen, muss das Güterverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1990 geändert werden. Damit solle verhindert werden, dass im grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr neue Hemmnisse entstünden, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).


Erhebliche Störung des Warenaustausches möglich
Ohne Ausnahmeregelung könnte der Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU erheblich gestört werden, da ein grosser Teil der Güter sehr kurzfristig ein- und ausgeführt würden. Eine Verlängerung der Grenzabfertigung würde sowohl der schweizerischen als auch der europäischen Wirtschaft zum Nachteil gereichen und hätte erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr. (awp/mc/pg)

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